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Gutachten vorgestellt
Monopolkommission: Rx-Versand ausbauen, Honorar freigeben
Die Monopolkommission hat ein weiteres Gutachten vorgelegt, das den Apothekern nicht gefallen dürfte. In ihrem knapp 500-seitigen Hauptgutachten 2018, widmen die Wettbewerbshüter ein ganzes Kapitel der Arzneimittelpreisverordnung. Ihr Fazit: Den Apothekern sollte ermöglicht werden, Rabatte auf Rx-Arzneimittel zu gewähren, außerdem sollten alternative Abgabemöglichkeiten wie Arzneimittelautomaten ausgebaut und das Apothekenhonorar reformiert werden.
Wer die Monopolkommission kennt, weiß, dass ihre Vorschläge zum Apothekenmarkt meistens nicht zu den Vorstellungen der Standesvertretung der Apotheker passen. Schon 2006 und 2009 hatte das Gremium von Wirtschaftsexperten, das die Bundesregierung mit ihrem „Hauptgutachten“ regelmäßig berät, mehrere Regulierungen im Apothekenmarkt kritisiert. Unter dem ehemaligen Vorsitzenden Justus Haucap wurden unter anderem die OTC-Apothekenpflicht sowie das Fremd- und Mehrbesitzverbot in Frage gestellt.
In ihrem neuen Hauptgutachten zum Wettbewerb, das am heutigen Dienstag erschienen ist, haben sich die Wettbewerbshüter erneut intensiv mit dem Apothekenmarkt auseinandergesetzt. Diesmal geht es um die Arzneimittelpreise: Denn nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung und dem BGH-Urteil zu den Großhandelsrabatten sieht die Kommission nun Handlungsbedarf: Aus Sicht des Gremiums, das derzeit von Wirtschaftsprofessor Achim Wambach von der Uni Köln geleitet wird, machen Regulierungen im Apothekenmarkt nur Sinn, wenn sie unmittelbar die Gesundheit der Menschen betreffen – was die Festpreise nicht täten.
Und so kommt die Monopolkommission schon in ihrer Einleitung zu dem Schluss: Die „Fortführung des bestehenden Systems der Arzneimittelpreisverordnung und eine den Preiswettbewerb ausschließende Vorgabe von Preisen auf Basis einer Kostenkalkulation“ ist nicht zu empfehlen. Vielmehr wünschen sich die Wirtschaftsexperten eine Freigabe der Rx-Preise. Apothekern müsse es gestattet werden, die Zuzahlungen durch die Gewährung von Rabatten zu reduzieren. Was das Apothekenhonorar betrifft, solle nur noch der Teil fixiert bleiben, der „vor allem isoliert die Beratungsleistung“ betreffe. Und weiter:
Der übrige Teil der Finanzierung betrifft Serviceleistungen (bei Apotheken zum Beispiel sehr kurze Distanzen aufgrund des Standorts, die Anzahl des Personals für kurze Wartezeiten, die Apothekenzeitung oder die Geschäftsausstattung). Die Höhe der Vergütung dieser Leistungen durch den Patienten ist Teil des Wettbewerbsprozesses und sollte individuell von den Apotheken festgelegt werden.
Kommission: Versandhandel kann Versorgungslücken schließen
Die Apotheker warnen seit Jahren vor einer Freigabe der Rx-Preisbindung. Auch das wettbewerbsökonomische Gutachten von May/Bauer/Dettling hatte nach dem EuGH-Urteil gezeigt, dass sich auch nur ein geringer Spielraum beim Fixhonoar dramatisch auf ländliche Versorgungsstrukturen auswirken könnte. Die Monopolkommission sieht das anders. Aus ihrer Sicht würde folgender Effekt zum Tragen kommen:
Aufgrund des höheren Wettbewerbsdrucks in Ballungsräumen, in denen viele Apotheken tätig sind, ist zu erwarten, dass daraufhin vor allem in diesen Regionen Rabatte eingeräumt werden. Dadurch würde das Vergütungssystem auch zu einer regionalen Verteilung der Apotheken beitragen, bei der ländliche Regionen gegenüber Ballungszentren stärker begünstigt werden, als dies heute der Fall ist.
Sollte es dann doch dazu kommen, dass die Versorgung im Land
bedroht ist, müsse die Politik „wettbewerbskompatible Maßnahmen“ ergreifen. In
jedem Fall sei von einem Rx-Versandverbot abzusehen, weil der Versandhandel ein
„wichtiger Baustein“ der Versorgung sei. Ganz im Gegenteil: Die Experten verlangen,
dass alternative Versorgungsformen ausgebaut werden. Wörtlich heißt es dazu: „Es
sollte geprüft werden, ob durch den weiteren Abbau von Versorgungsbeschränkungen
im Versandhandel (Verbot von Pick-up-Stellen und Arzneimittelautomaten) dieser
auch für eine nachhaltige Verbesserung der flächendeckenden Versorgung
aktiviert werden kann.“ Aus
Sicht der Monopolkommission könnte der Versandhandel bei entstehenden
Versorgungslücken vielmehr in die Pflicht genommen werden. Dazu heißt es im
Gutachten:
Selbst im Fall einer Ausdünnung der Versorgung durch stationäre Apotheken stellt sich die Frage, ob dadurch die Versorgung in der Fläche überhaupt gefährdet wäre. Dagegen spricht, dass ein Vorteil des Versandhandels ja gerade in der Reduzierung der Wegstreckenentfernung zur Apotheke besteht, da die Medikamente frei Haus geliefert werden. Insbesondere in solchen Regionen, in denen Versorgungsdefizite in Bezug auf stationäre Apotheken bestehen, trägt der Versandhandel schon heute zur Sicherstellung des Zugangs zu Arzneimitteln bei.
Schon kurz nach dem EuGH-Urteil hatte sich Wambach zu Wort gemeldet und als Reaktion einen „sanften Preiswettbewerb“ gefordert. So wie auch im neuen Gutachten beschrieben, sollte es seiner Vorstellung nach weiterhin einen fixen Honoraranteil für die Beratung geben, der von den Kassen finanziert wird, während die „Serviceleistungen einer Apotheke individuell durch den Kunden finanziert und die heutige Zuzahlung für gesetzlich Versicherte ersetzen würden“.
Zuletzt hatte sich die Monopolkommission auch um die Buchpreisbindung gekümmert. Ebenfalls mit Bezug auf das EuGH-Urteil zur Arzneimittelpreisbindung forderten die Wirtschaftsexperten, dass im Buchbereich die Fixpreise ebenfalls auf die Probe gestellt werden müssten. Die Bundesregierung reagierte damals empört und forderte einen Erhalt der Buchpreisbindung.
11 Kommentare
Wenn sich sog. „Fachleute“....
von gabriela aures am 04.07.2018 um 10:30 Uhr
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geistige Windstille
von Reinhard Rodiger am 03.07.2018 um 23:33 Uhr
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Hochstapler
von Thomas Kerlag am 03.07.2018 um 23:03 Uhr
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Abschaffen: Monopolkommission ist überflüssig!
von Andreas P. Schenkel am 03.07.2018 um 21:34 Uhr
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AW: Abschaffen: Der Monopolkommission sind wir überdrüssig
von Bernd Jas am 04.07.2018 um 12:36 Uhr
Wo sind die Journalisten , Verlage und Buchhandel ?
von Ratatosk am 03.07.2018 um 18:54 Uhr
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Er kapierts wohl nicht ! oder will es nicht
von Ratatosk am 03.07.2018 um 18:48 Uhr
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Monopolkommision
von Conny am 03.07.2018 um 15:21 Uhr
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AW: Zeichen geistiger Windstille
von Wolfgang Müller am 03.07.2018 um 16:53 Uhr
AW: Monopolkommision oder von wegen Monopole
von Bernd Jas am 04.07.2018 um 11:33 Uhr
Apotheke für lau?
von Peter Bauer am 03.07.2018 um 14:29 Uhr
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