- DAZ.online
- News
- Politik
- Monopolkommission: Rx-...
Gutachten vorgestellt
Monopolkommission: Rx-Versand ausbauen, Honorar freigeben
Die Monopolkommission hat ein weiteres Gutachten vorgelegt, das den Apothekern nicht gefallen dürfte. In ihrem knapp 500-seitigen Hauptgutachten 2018, widmen die Wettbewerbshüter ein ganzes Kapitel der Arzneimittelpreisverordnung. Ihr Fazit: Den Apothekern sollte ermöglicht werden, Rabatte auf Rx-Arzneimittel zu gewähren, außerdem sollten alternative Abgabemöglichkeiten wie Arzneimittelautomaten ausgebaut und das Apothekenhonorar reformiert werden.
Wer die Monopolkommission kennt, weiß, dass ihre Vorschläge zum Apothekenmarkt meistens nicht zu den Vorstellungen der Standesvertretung der Apotheker passen. Schon 2006 und 2009 hatte das Gremium von Wirtschaftsexperten, das die Bundesregierung mit ihrem „Hauptgutachten“ regelmäßig berät, mehrere Regulierungen im Apothekenmarkt kritisiert. Unter dem ehemaligen Vorsitzenden Justus Haucap wurden unter anderem die OTC-Apothekenpflicht sowie das Fremd- und Mehrbesitzverbot in Frage gestellt.
In ihrem neuen Hauptgutachten zum Wettbewerb, das am heutigen Dienstag erschienen ist, haben sich die Wettbewerbshüter erneut intensiv mit dem Apothekenmarkt auseinandergesetzt. Diesmal geht es um die Arzneimittelpreise: Denn nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung und dem BGH-Urteil zu den Großhandelsrabatten sieht die Kommission nun Handlungsbedarf: Aus Sicht des Gremiums, das derzeit von Wirtschaftsprofessor Achim Wambach von der Uni Köln geleitet wird, machen Regulierungen im Apothekenmarkt nur Sinn, wenn sie unmittelbar die Gesundheit der Menschen betreffen – was die Festpreise nicht täten.
Und so kommt die Monopolkommission schon in ihrer Einleitung zu dem Schluss: Die „Fortführung des bestehenden Systems der Arzneimittelpreisverordnung und eine den Preiswettbewerb ausschließende Vorgabe von Preisen auf Basis einer Kostenkalkulation“ ist nicht zu empfehlen. Vielmehr wünschen sich die Wirtschaftsexperten eine Freigabe der Rx-Preise. Apothekern müsse es gestattet werden, die Zuzahlungen durch die Gewährung von Rabatten zu reduzieren. Was das Apothekenhonorar betrifft, solle nur noch der Teil fixiert bleiben, der „vor allem isoliert die Beratungsleistung“ betreffe. Und weiter:
Der übrige Teil der Finanzierung betrifft Serviceleistungen (bei Apotheken zum Beispiel sehr kurze Distanzen aufgrund des Standorts, die Anzahl des Personals für kurze Wartezeiten, die Apothekenzeitung oder die Geschäftsausstattung). Die Höhe der Vergütung dieser Leistungen durch den Patienten ist Teil des Wettbewerbsprozesses und sollte individuell von den Apotheken festgelegt werden.
11 Kommentare
Wenn sich sog. „Fachleute“....
von gabriela aures am 04.07.2018 um 10:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
geistige Windstille
von Reinhard Rodiger am 03.07.2018 um 23:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Hochstapler
von Thomas Kerlag am 03.07.2018 um 23:03 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Abschaffen: Monopolkommission ist überflüssig!
von Andreas P. Schenkel am 03.07.2018 um 21:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Abschaffen: Der Monopolkommission sind wir überdrüssig
von Bernd Jas am 04.07.2018 um 12:36 Uhr
Wo sind die Journalisten , Verlage und Buchhandel ?
von Ratatosk am 03.07.2018 um 18:54 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Er kapierts wohl nicht ! oder will es nicht
von Ratatosk am 03.07.2018 um 18:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Monopolkommision
von Conny am 03.07.2018 um 15:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Zeichen geistiger Windstille
von Wolfgang Müller am 03.07.2018 um 16:53 Uhr
AW: Monopolkommision oder von wegen Monopole
von Bernd Jas am 04.07.2018 um 11:33 Uhr
Apotheke für lau?
von Peter Bauer am 03.07.2018 um 14:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.