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Retax-Quickie
Mehrfachverordnungen über Nmax retaxsicher beliefern
Mehrfachverordnungen, insbesondere dann, wenn sie über der größten Messzahl liegen, gehören wohl zu den komplexesten Themen bei der Rezeptbelieferung – und somit auch zu den größten Retaxfallen. Das zeigen die vielen diesbezüglichen Retaxfälle und Fragen aus der Apotheke, die beim DeutscheApothekenPortal auflaufen.
„Isentress 400 mg 240 St!!! Menge ärztlich begründet“ – derartige Verordnungen führen bei vielen Apothekenmitarbeitern zu Schweißausbrüchen. Kann man das retaxsicher abgeben? Der erste Schritt dazu ist der Blick in die Packungsgrößenverordnung. Dabei sollte man sich folgende Fragen stellen:
- Was ist die größte Messzahl (Nmax)? In diesem Fall 200 Stück.
- Liegt die verordnete Packung darüber? In diesem Fall ja.
Zum Tragen kommt dann § 6 Absatz 3 des Rahmenvertrags
„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der größten Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“
Weil die verordnete Menge kein Vielfaches von Nmax darstellt, darf maximal die für Nmax definierte Menge abgegeben werden, also 200 Stück. Bei Isentress ist so eine Packung aber nicht im Handel, es gibt nur 60 Stück. Das DAP empfiehlt, nach Rücksprache mit dem Arzt auf eine vertragskonforme Abgabemenge zu reduzieren, zum Beispiel 180 Stück. Die Änderung auf der Verordnung muss abgezeichnet werden. Außerdem ist wichtig, dass die abgegebene Menge nicht in einen anderen N-Bereich fällt. Denn das Stückeln in einen bestehenden N-Bereich ist nicht erlaubt Ob in dem jeweiligen Bereich eine Packung im Handel ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Für die 60 restlichen Tabletten empfiehlt das DAP, den Arzt um ein zweites Rezept zu bitten.
3 Kommentare
Retaxionshilfen ohne Ende
von Heiko Barz am 29.06.2018 um 11:00 Uhr
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Kann man das retaxsicher abgeben? Der erste Schritt dazu ist der Blick in die Packungsgrößenverordnung
von gerd reitler am 28.06.2018 um 18:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Unglaublicher Unfug
von Firlefanz am 28.06.2018 um 20:23 Uhr
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