- DAZ.online
- News
- Politik
- Spahn will offenbar Groß...
Reaktion auf Skonto-Urteil
Spahn will offenbar Großhandelshonorar fixieren
Rabattschlacht verhindern
Aber genau das will das Bundesgesundheitsministerium dem Vernehmen nach nun verhindern. Nach Informationen von DAZ.online will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schon mit seinem sogenannten „Wartezeitengesetz“, in dem er hauptsächlich die ambulante, ärztliche Versorgung verbessern will, auch das Großhandelshonorar angehen. Demnach will Spahn in diesem Omnibusgesetz regeln, dass zumindest der Festzuschlag des Großhandels wieder fixiert wird, und zwar bei 70 Cent. Eine Rabattschlacht in diesem Bereich will das BMG offenbar verhindern.
Die Umsetzung dieses Planes könnte jetzt schnell gehen: Denn das Gesetz zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung war eines der drei Vorhaben, die Spahn noch vor der Sommerpause angehen wollte. Heißt konkret: Schon in den nächsten Wochen dürfte das BMG einen ersten Referentenentwurf dazu vorlegen, der dann vom Kabinett beschlossen werden soll. Stimmen die anderen Ministerien zu, könnte das Gesetz im Herbst im Bundestag besprochen werden, um Anfang 2019 in Kraft zu treten.
Gerüchte gibt es derzeit auch dazu, dass Spahn an der Höhe des Großhandelshonorars schrauben will. Die Großhändler, insbesondere die Gehe, fordern derzeit lautstark eine Erhöhung des Festzuschlages. Die Gehe hatte kürzlich die Forderung von 96 Cent ins Spiel gebracht. Nach Informationen von DAZ.online soll die Höhe des Großhandelshonorars aber erst in einem zweiten Schritt, also nach der Klarstellung zum BGH-Urteil, angepackt werden. Denkbar wäre beispielsweise, dass Spahn das Großhandelshonorar in dem von ihm angekündigten „Gesamtpaket“ zum Apothekenmarkt ändert.
1 Kommentar
Geht dann zu Lasten der Apotheke
von Ratatosk am 15.06.2018 um 18:26 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.