Dr. Klaus Peterseim, Vorsitzender des Bundesverbands der
klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA – künftig Bundesverband der
Versorgungsapotheker) findet es zwar gut, dass mit dem Stationsapotheker nun
mehr pharmazeutische Kompetenz in die Kliniken einziehen soll. Doch für die
Regelung im neuen Entwurf fehlt ihm jedes Verständnis. „Wir brauchen keine
Stationsapotheker, die der Krankenhausverwaltung unterstellt sind“, sagte er
bei der BVKA-Jahrestagung vergangene Woche in Mainz. Er fürchtet vielmehr, dass
die Trennung von pharmazeutischer Betreuung (über das Krankenhaus) und Arzneimittelbelieferung (durch die Krankenhausapotheke
oder die krankenhausversorgende Apotheke) die Versorgung aus einer Hand beenden
könnte – und um die hatte der BVKA jahrelang gekämpft.
Kröte, die man schlucken muss?
Das NKHG war zudem am zweiten Tag der BVKA-Jahrestagung
Thema im Symposium zur Klinikversorgung. Dr. Frank Dombeck, Geschäftsführer der
Landesapothekerkammer Niedersachsen, hatte über den neuen Gesetzentwurf
berichtet. Teilnehmer zufolge erklärte er, die Änderung im Hinblick auf die
Zuordnung der Stationsapotheker zum Krankenhaus, sei eine Kröte, die man habe
schlucken müssen. Es soll verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der vorher
geplanten Regelung gegeben haben.
Im Plenum des Symposiums sorgte dies für Unverständnis. Die
betroffenen krankenhausversorgenden Apotheken sehen in der neu gefassten
Bestimmung vielmehr ein extrem hohes Konfliktpotenzial. Nicht zuletzt, weil
Niedersachsen beim Stationsapotheker Vorreiterfunktion einnimmt und andere
Länder möglicherweise nachziehen, wünschen sie sich eine Regelung, bei der es
bei der Versorgung aus einer Hand bleibt, der beratende Apotheker also aus der
Apotheke kommt, die auch für Arzneimittelversorgung zuständig ist.
Kammer Niedersachsen arbeitet an Stellungnahme
Zum Gesetzentwurf können die betroffenen Verbände – darunter
die Landesapothekerkammer Niedersachsen – nun bis Ende Juli Stellung nehmen.
Kammerpräsidentin Magdalene Linz sagte gegenüber DAZ.online, dass in der
Stellungnahme auch der jetzt vom BVKA beklagte Punkt angesprochen werde. Sie
sei ebenfalls „nicht glücklich“ mit dieser Änderung. Wenn sich die angeführten
verfassungsrechtlichen Bedenken aber nicht ausräumen ließen, müsse man entscheiden,
ob man lieber ganz auf die gesetzliche Verankerung des Stationsapothekers
verzichte oder sie in dieser Form akzeptiere.
2 Kommentare
Apothekerlicher Kampf für gesetzliche Vorschriften zur Regelung der Berichtswege im Krankenhaus?
von Wolfgang Müller am 12.06.2018 um 19:04 Uhr
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Stationsapotheker
von Martin Hofmann am 12.06.2018 um 11:29 Uhr
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