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Nach Mordserie
Niedersachsen will flächendeckend Stationsapotheker einführen
Als Reaktion auf zahlreiche Mordfälle will die niedersächsische Landesregierung auf Krankenhausstationen eine Pflicht zu ausreichenden Versorgung durch Stationsapotheker einführen. Auch durch den flächendeckenden Ausbau von Arzneimittelkommissionen und mehr interdisziplinäre Zusammenarbeit will die Gesundheitsministerin Cornelia Rundt einen „Meilenstein zur Stärkung der Patientensicherheit“ erreichen.
Mit einer Änderung des Krankenhausgesetzes will die niedersächsische Landesregierung für alle Kliniken des Landes eine Pflicht einführen, durch ausreichend Stationsapotheker die Arzneimittelsicherheit (AMTS) erhöhen. Wie im vergangenen Jahr bereits der zuständige Landtagsausschuss empfohlen hat, will die Gesundheitsministerin Cornelia Rundt in Reaktion auf eine Mordserie eines Krankenpflegers einen „Meilenstein zur Stärkung der Patientensicherheit“ erreichen. Der Pfleger hatte zugegeben, in Delmenhorst und Oldenburg 90 Patienten eine Überdosis des Herzmittels Ajmalin verabreicht zu haben, bis zu 30 sollen verstorben sein.
Auf der AMTS liege der „besondere Augenmerk“ des neuen Gesetzesentwurfes, betont ihr Haus in einer Pressemitteilung. „Neben der flächendeckenden Einführung von Arzneimittelkommissionen werden zukünftig Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker das Personal auf den Stationen in allen Fragen der Arzneimitteltherapie unterstützen und beraten“, erklärt die Ministerin. „Dies soll unter anderem das Risiko von Medikationsfehlern senken.“
Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes ist in jedem Krankenhaus in Niedersachsen sicherzustellen, dass die Krankenhausapotheke oder die krankenhausversorgende öffentliche Apotheke in hinreichendem Verhältnis zur Anzahl der Betten Stationsapotheker „als präsente Beratungspersonen auf den Stationen und in den Funktionsbereichen einsetzt“, heißt es in dem Entwurf. Diese haben dabei die Aufgabe, im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit mit ärztlichem und pflegerischem Personal „zu einer sicheren, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie beizutragen“.
Stationsapotheker sollen laut dem Gesetzesentwurf insbesondere zu Fragen der Arzneimitteltherapie bei Aufnahme und Entlassung, der Anwendung und des Verbrauchs von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie der Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen beraten. Stationsapotheker sollen Weiterbildungen zum „Fachapotheker für Klinische Pharmazie“ absolviert haben oder zumindest die Weiterbildung begonnen haben.
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