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DAZ.online-Themenwoche Digitalisierung
Telematikinfrastruktur – Was kommt auf die Apotheker zu?
Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens gibt es gewissermaßen eine offizielle und eine inoffizielle Komponente. Denn einerseits verändert sich der Markt in unvorhersehbarer Weise – es entstehen neue, digitale Versorgungsideen. Andererseits werden auf die Apotheker allein schon aufgrund gesetzlicher Regelungen, wie etwa zum Aufbau der Telematikinfrastruktur oder wegen Securpharm, Veränderungen zukommen. DAZ.online bietet hier einen Überblick über den Aufbau der Telematikinfrastruktur.
Wenn im Apothekenmarkt über die „Digitalisierung“ gesprochen wird, geht es häufig um neuartige Kundenkommunikation via Smartphone oder auch Apotheken-interne Prozesse, wie etwa die Apotheken-Software. Doch auch auf offizieller Ebene wird seit Jahren daran gearbeitet, Prozesse im Gesundheitswesen zu digitalisieren, wie etwa die Kommunikation zwischen Heilberuflern oder die Speicherung von Behandlungs- und Therapieinformationen in einer Patientenakte. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern liegt Deutschland hier sicherlich ein Stück weit zurück, schließlich ist es in einigen Ländern schon längst gelebte Realität, dass Kunden eine digitale Identität im Gesundheitswesen haben und beispielsweise Medikationspläne, Rezepte und Therapiedaten jederzeit online abrufen können.
In Deutschland ist man derzeit noch dabei, die nötige Technik aufzubauen und die Datenstrukturen zu definieren, in der Leistungserbringer wie Apotheker und Ärzte und die Krankenkassen sicher unterwegs sind. Dieses Kommunikationssystem wird „Telematikinfrastruktur“ (kurz: „TI“) genannt. Von dem Aufbau hängt viel ab: Nur wenn diese sichere Datenaustausch-Struktur etabliert wird, können Kliniken, Ärzte und Apotheker elektronische Entlassbriefe, E-Medikationspläne oder E-Rezepte miteinander austauschen oder E-Patientenakten einsehen. Aber wie genau sollen die Apotheker an diese Struktur angebunden werden? Und was muss noch passieren, bis das gelungen ist?
Bei den Ärzten ist die Anbindung an das TI-Netz schon weiter vorangeschritten. Das überrascht auch nicht: Schließlich wurden insbesondere den Medizinern mit dem E-Health-Gesetz sehr viele Fristen gesetzt, innerhalb derer neue Anbindungsschritte bewältigt werden mussten. Und die Zeit drängt: Laut Gesetz müssen bis Ende 2018 alle Praxen an die TI angeschlossen werden – ob das klappt, steht derzeit noch in den Sternen. Die Politik hat jedenfalls klare Aufgaben und Ziele gesetzt: Der derzeit nur in Papierform erhältliche Medikationsplan soll schon im kommenden Jahr auch elektronisch bearbeitet werden können. Auch Apotheker müssen die E-Medikationspläne in der Apotheke laut E-Health-Gesetz ab Januar 2019 elektronisch bearbeiten können.
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