DAZ.online-Themenwoche Digitalisierung

Telematikinfrastruktur – Was kommt auf die Apotheker zu?

Berlin - 04.06.2018, 07:00 Uhr

Die Telematikinfrastruktur wird in allen Teilen des Gesundheitswesens derzeit etabliert. Was passiert in den Apotheken? (Foto: Imago)

Die Telematikinfrastruktur wird in allen Teilen des Gesundheitswesens derzeit etabliert. Was passiert in den Apotheken? (Foto: Imago)


Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens gibt es gewissermaßen eine offizielle und eine inoffizielle Komponente. Denn einerseits verändert sich der Markt in unvorhersehbarer Weise – es entstehen neue, digitale Versorgungsideen. Andererseits werden auf die Apotheker allein schon aufgrund gesetzlicher Regelungen, wie etwa zum Aufbau der Telematikinfrastruktur oder wegen Securpharm, Veränderungen zukommen. DAZ.online bietet hier einen Überblick über den Aufbau der Telematikinfrastruktur.

Wenn im Apothekenmarkt über die „Digitalisierung“ gesprochen wird, geht es häufig um neuartige Kundenkommunikation via Smartphone oder auch Apotheken-interne Prozesse, wie etwa die Apotheken-Software. Doch auch auf offizieller Ebene wird seit Jahren daran gearbeitet, Prozesse im Gesundheitswesen zu digitalisieren, wie etwa die Kommunikation zwischen Heilberuflern oder die Speicherung von Behandlungs- und Therapieinformationen in einer Patientenakte. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern liegt Deutschland hier sicherlich ein Stück weit zurück, schließlich ist es in einigen Ländern schon längst gelebte Realität, dass Kunden eine digitale Identität im Gesundheitswesen haben und beispielsweise Medikationspläne, Rezepte und Therapiedaten jederzeit online abrufen können.

In Deutschland ist man derzeit noch dabei, die nötige Technik aufzubauen und die Datenstrukturen zu definieren, in der Leistungserbringer wie Apotheker und Ärzte und die Krankenkassen sicher unterwegs sind. Dieses Kommunikationssystem wird „Telematikinfrastruktur“ (kurz: „TI“) genannt. Von dem Aufbau hängt viel ab: Nur wenn diese sichere Datenaustausch-Struktur etabliert wird, können Kliniken, Ärzte und Apotheker elektronische Entlassbriefe, E-Medikationspläne oder E-Rezepte miteinander austauschen oder E-Patientenakten einsehen. Aber wie genau sollen die Apotheker an diese Struktur angebunden werden? Und was muss noch passieren, bis das gelungen ist?

So soll die Telematikinfrastruktur funktionieren: Einerseits sollen die Heilberufler intersektoral Daten untereinander austauschen. Andererseits sollen Patienten per eGK Zugriff auf ihren Medikationsplan haben, der auch von den Heilberuflern geändert werden soll. (Grafik:ABDA)

Bei den Ärzten ist die Anbindung an das TI-Netz schon weiter vorangeschritten. Das überrascht auch nicht: Schließlich wurden insbesondere den Medizinern mit dem E-Health-Gesetz sehr viele Fristen gesetzt, innerhalb derer neue Anbindungsschritte bewältigt werden mussten. Und die Zeit drängt: Laut Gesetz müssen bis Ende 2018 alle Praxen an die TI angeschlossen werden – ob das klappt, steht derzeit noch in den Sternen. Die Politik hat jedenfalls klare Aufgaben und Ziele gesetzt: Der derzeit nur in Papierform erhältliche Medikationsplan soll schon im kommenden Jahr auch elektronisch bearbeitet werden können. Auch Apotheker müssen die E-Medikationspläne in der Apotheke laut E-Health-Gesetz ab Januar 2019 elektronisch bearbeiten können.

Heilberufsausweis, Institutionenkarte, Konnektor

Damit das möglich ist und die Apotheker in der Struktur sicher mit Kliniken und Ärzten kommunizieren können, müssen noch drei wesentliche Schritte erfolgen:

1) Die Einführung und Etablierung des elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Der sogenannte HBA wird den Approbierten quasi als Identifikationskarte in der Telematikinfrastruktur dienen: Jeder Apotheker, der in einer Offizin an der Versorgung teilnimmt und beispielsweise einen e-Medikationsplan einsehen will, wird diesen Ausweis zur Identifikation gegenüber dem TI-Netz benötigen. Laut ABDA sollen die ersten Apotheker „voraussichtlich ab Ende 2018“ testweise mit Heilberufsausweisen ausgestattet werden. In den einzelnen Landesapothekerkammern wird derzeit also an der Organisation des Ausgabeprozesses gearbeitet.

2) Damit jede Apotheke als Institution an das digitale Netz angeschlossen werden kann, benötigt der Inhaber eine sogenannte Institutionenkarte, auch „SMC-B-Karte“ genannt. Diese Karte benötigen die Inhaber, um ihre Apotheke beim TI-Netz anzumelden. Dem Vernehmen nach gibt es hier aber noch in manchen Ländern rechtliche Probleme: Denn die Landesapothekerkammern, die derzeit an der Einrichtung und Etablierung der SMC-B-Karten arbeiten, sind gesetzlich nur dazu befähigt, sich um die Belange der Apotheker zu kümmern, nicht aber um die der Institutionen, also der Apotheke. Die Kammern machen sich offenbar derzeit dafür stark, dass die Landesgesetze dementsprechend geändert werden.

3) Schließlich benötigen die Apotheker einen sogenannten Konnektor, um sich technisch ans Netz anzubinden. Der Konnektor ist also das Verbindungsgerät in der Telematikinfrastruktur. ABDA-Digitalexperte Sören Friedrich erklärte kürzlich bei einer Sitzung der Apothekerkammer Niedersachsen, dass der für die Apotheker relevante Konnektor voraussichtlich im 4. Quartal 2018 zugelassen werde, anschließend müssten Feldtests starten. Hier ist auch die Finanzierung noch eine große Frage: Erst in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass sich die Kassen und Ärzte über eine dringend notwendige Anpassung der Finanzierung der ärztlichen Konnektoren geeinigt haben. Den Apothekern steht das noch bevor: Laut Friedrich soll jedes Gerät derzeit etwa 2000 Euro kosten. Ein weiteres Problem könnte sich auch im Markt ergeben: Es gibt bislang nicht allzu viele Anbieter, die diese Geräte herstellen.

Gematik: ABDA mit 8-Prozent-Anteil

Abgesprochen und gesteuert werden diese Prozesse alle in der Gematik. Die gesetzlich definierte Gematik hat sich 2005 gegründet – dort kommen alle Leistungserbringer und die Krankenkassen zusammen, um über die Gestaltung und Finanzierung der Digitalisierung zu sprechen. Die ABDA wird in der Gesellschafterversammlung von Hans-Peter Hubmann vertreten, der Chef des Bayerischen Apothekerverbandes und Vize-Chef des Deutschen Apothekerverbandes ist. Die ABDA hat einen Anteil von 8 Prozent in der Gematik und trägt gemeinsam mit der Bundesärztekammer die fachliche Verantwortung für den Bereich  „elektronischer Medikationsplan / AMTS-Datenmanagement“.

Apropos ABDA: Auch dort hat sich in Sachen Digitalisierung einiges getan in den vergangenen Jahren – es kam zu mehreren institutionellen Änderungen. 2015 wurde die neue Abteilung IT/Telematik im Geschäftsbereich Wirtschaft, Soziales und Verträge ausgegründet, mittlerweile arbeiten sechs ABDA-Hauptamtliche in dieser Abteilung. Außerdem hat die ABDA 2016 die Netzgesellschaft der deutschen Apotheken (NGDA) gegründet. Diese kümmert sich um Fragen des digitalen Identitätsmanagements („N-Ident“), das für die Umsetzung des Securpharm-Projektes, das am 9. Februar 2019 „scharfgestellt“ wird, zwingende Voraussetzung ist. Die praktische Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur hingegen wird durch die Softwarehäuser erfolgen.

AG Digitalisierung in der ABDA

Außerdem gibt es in der ABDA auch eine AG zum Thema Digitalisierung, die größtenteils von Verbands- und Kammerchefs aus den einzelnen Ländern besetzt ist. Dazu gehören: Thomas Dittrich (Verbandschef in Sachsen), Mathias Arnold (Verbandschef in Sachsen-Anhalt), Gabriele-Regina Overwiening (Kammerchefin in Westfalen-Lippe), Günther Hanke (Kammerchef in Baden-Württemberg), Peter Froese (Verbandschef in Schleswig-Holstein), Ursula Funke (Kammerchefin in Hessen) und als Vorsitzende die Angestellten-Vertreterin in der ABDA, Cynthia Milz aus Bayern.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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