- DAZ.online
- News
- Apotheke
- „Ein E-Rezept ohne die ...
Interview mit Peter Froese zur Digitalisierung
„Ein E-Rezept ohne die Einbindung der Apotheker darf es nicht geben“
„Ich sehe Handlungsbedarf in der Organisation Gematik“
DAZ.online: Welche Gefahren drohen uns, wenn das E-Rezept zu einem Produkt wird, das aggressiv beworben wird?
Froese: Ich denke wir dürfen nicht zulassen, dass sich irgendwelche E-Rezept-Lösungen im Markt entwickeln, dass das Rezept damit gewissermaßen zum Produkt wird. Denn dann könnte es nach Belieben des jeweiligen betreibenden Unternehmers verschachert werden. Wir brauchen einen verbindlichen, organisierten Zeitplan bei der Einführung des E-Rezeptes und müssen unbedingt verhindern, dass es zum handelbaren Gut wird. Aber ich gebe Ihnen Recht – ich sehe auch Handlungsbedarf in der Organisation Gematik.
DAZ.online: Im Verwaltungsrat der Gematik haben Leistungserbringer und Kassen ja die gleichen Stimmanteile. Die Ärzte fordern ja nun, dass das Stimmgewicht zu Gunsten der Heilberufler verschoben wird. Ist das auch Ihre Forderung?
Froese: Dazu möchte ich zunächst sagen, dass die Selbstverwaltung in meinen Augen nicht versagt hat und abgeschafft gehört, sie sollte sich zumindest in der Gematik nur ändern. Es ist aus meiner Sicht richtig, dass Kassen und Heilberufler in Finanzierungsfragen die gleichen Stimmanteile in der Gematik haben. Aber beispielsweise in der versorgungstechnischen Ausgestaltung der Telematik brauche ich diesen tiefgreifenden Interessenausgleich nicht. Wenn bei hochgradig sinnvollen technischen Definitionen die eine Seite blockiert führt das genau zu der Situation die wir bisher hatten.
Froese: Patientenrechtegesetz ändern
DAZ.online: Eine weitere digitale Großbaustelle für die Apotheker ist ja der E-Medikationsplan. Was muss dort noch passieren, damit Apotheker endlich ihre Kompetenzen in die Versorgung einbringen können?
Froese: Neben den wichtigen Diskussionen um die Vergütung und die Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und Apothekern müsste aus meiner Sicht insbesondere das Patientenrechtegesetz geändert werden. Laut Patientenrechtegesetz geht jeder Patient mit dem Betreten einer Arztpraxis gewissermaßen stillschweigend einen Behandlungsvertrag ein und tritt damit die Rechte an seinen Gesundheitsdaten berechtigterweise ab – den Ärzten ist es erlaubt, die Daten der Patienten im eigenen System oder auf Verordnungen oder im Kontakt mit der Krankenkasse zu verwenden. Wir Apotheker dürfen dies aber nicht. Vor jeder Datenerfassung und -verarbeitung müssen wir uns derzeit noch das ausdrückliche Einverständnis des Patienten abholen. Ich plädiere dafür, dass im Patientenrechtegesetz oder wo immer es sinnvoll ist, ein selbstständiges Handeln des Apothekers in diesem Bereich ermöglicht wird. Natürlich auf die Zwecke des E-Medikationsplans und der AMTS begrenzt. Auf Dauer muss das aber meiner Meinung nach sogar passieren.
DAZ.online: Warum?
Froese: Ganz einfach: Wegen der Einführung des E-Rezeptes. Sobald die Rezeptdaten elektronisch vorliegen, sind sie gewissermaßen automatisierbar verarbeitbar. Um damit umgehen zu dürfen, ohne bei jedem E-Rezept vorher den Patienten nach seinem Einverständnis zu fragen, muss zum Beispiel das Patientenrechtegesetz eben entsprechend geändert werden.
1 Kommentar
Sagensemal,
von gabriela aures am 04.06.2018 um 18:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.