DAZ.online: Welche Gefahren drohen uns, wenn das
E-Rezept zu einem Produkt wird, das aggressiv beworben wird?
Froese: Ich denke wir dürfen nicht zulassen, dass sich
irgendwelche E-Rezept-Lösungen im Markt
entwickeln, dass das Rezept damit gewissermaßen zum Produkt wird. Denn dann
könnte es nach Belieben des jeweiligen betreibenden Unternehmers verschachert werden.
Wir brauchen einen verbindlichen, organisierten Zeitplan bei der Einführung des
E-Rezeptes und müssen unbedingt verhindern, dass es zum handelbaren Gut wird.
Aber ich gebe Ihnen Recht – ich sehe auch Handlungsbedarf in der Organisation Gematik.
DAZ.online: Im Verwaltungsrat der Gematik haben
Leistungserbringer und Kassen ja die gleichen Stimmanteile. Die Ärzte fordern
ja nun, dass das Stimmgewicht zu Gunsten der Heilberufler verschoben wird. Ist
das auch Ihre Forderung?
Froese: Dazu möchte ich zunächst sagen, dass die
Selbstverwaltung in meinen Augen nicht versagt hat und abgeschafft gehört, sie
sollte sich zumindest in der Gematik nur ändern. Es ist aus meiner Sicht
richtig, dass Kassen und Heilberufler in Finanzierungsfragen die gleichen
Stimmanteile in der Gematik haben. Aber beispielsweise in der
versorgungstechnischen Ausgestaltung der Telematik brauche ich diesen
tiefgreifenden Interessenausgleich nicht. Wenn bei hochgradig sinnvollen
technischen Definitionen die eine Seite blockiert führt das genau zu der
Situation die wir bisher hatten.
Froese: Patientenrechtegesetz ändern
DAZ.online: Eine weitere digitale Großbaustelle für
die Apotheker ist ja der E-Medikationsplan. Was muss dort noch passieren, damit
Apotheker endlich ihre Kompetenzen in die Versorgung einbringen können?
Froese: Neben den wichtigen Diskussionen um die
Vergütung und die Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und Apothekern müsste aus meiner
Sicht insbesondere das Patientenrechtegesetz geändert werden. Laut
Patientenrechtegesetz geht jeder Patient mit dem Betreten einer Arztpraxis
gewissermaßen stillschweigend einen Behandlungsvertrag ein und tritt damit die
Rechte an seinen Gesundheitsdaten berechtigterweise ab – den Ärzten ist es
erlaubt, die Daten der Patienten im eigenen System oder auf Verordnungen oder
im Kontakt mit der Krankenkasse zu verwenden. Wir Apotheker dürfen dies aber nicht.
Vor jeder Datenerfassung und -verarbeitung müssen wir uns derzeit noch das
ausdrückliche Einverständnis des Patienten abholen. Ich plädiere dafür, dass im
Patientenrechtegesetz oder wo immer es sinnvoll ist, ein selbstständiges
Handeln des Apothekers in diesem Bereich ermöglicht wird. Natürlich auf die
Zwecke des E-Medikationsplans und der AMTS begrenzt. Auf Dauer muss das aber meiner
Meinung nach sogar passieren.
DAZ.online: Warum?
Froese: Ganz einfach: Wegen der Einführung des
E-Rezeptes. Sobald die Rezeptdaten elektronisch vorliegen, sind sie
gewissermaßen automatisierbar verarbeitbar. Um damit umgehen zu dürfen, ohne
bei jedem E-Rezept vorher den Patienten nach seinem Einverständnis zu fragen,
muss zum Beispiel das Patientenrechtegesetz eben entsprechend geändert werden.
1 Kommentar
Sagensemal,
von gabriela aures am 04.06.2018 um 18:49 Uhr
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