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Schlappe für Gilead
Bundespatentgericht: Truvada-Schutzzertifikat ist nichtig
Ein Streit in vielen Ländern – der EuGH ist bereits angerufen
Das Bundespatentgericht weist ist seiner Pressemitteilung darauf hin, dass sich derzeit europaweit Gerichte mit dem Schutzzertifikat für Truvada befassen – einschließlich des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Letzterer wurde vom Londoner High Court of Justice angerufen. Nun müssen die Luxemburger Richter prüfen, wie die europäische Verordnung (EG) 469/2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel auszulegen ist.
Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel werden von den nationalen Ämtern erteilt, in der Bundesrepublik Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt.
Dem nun ergangenen Urteil ist im Juli 2017 bereits eine Eilentscheidung des Landgerichts München vorausgegangen. Damals war Gilead gegen sieben potenzielle Konkurrenten vorgegangen und wollte erreichen, dass diese keine Truvada-Generika auf den Markt bringen dürfen. Damit scheiterte das Unternehmen. Das Landgericht stützte seine Entscheidung auf einen damals abgegebenen „qualifizierten Hinweis“ des Bundespatentgerichts, dass das Schutzzertifikat nicht rechtsbeständig sei – nun hat es dieses also tatsächlich für nichtig erklärt.
Urteil des Bundespatentgerichts vom 15. Mai 2018, Az.: 4 Ni 12/17 verbunden mit 4 Ni 14/17, 4 Ni 19/17 und 4 Ni 21/17
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