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Antwort auf FDP-Anfrage zur Sterbehilfe
Ministerium weicht Fragen zu Suizid-BtM aus
FDP fordert klare Richtlinien
Dem FDP-Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle, auf dessen Initiative die Anfrage zurückgeht, genügt diese ausweichende Antwort nicht. „Obwohl die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bereits vor über einem Jahr erging, hat die Bundesregierung dem BfArM bis heute keinerlei Vorgaben gegeben, die den Entscheidungsträgern bei dieser höchst sensiblen Frage Hilfestellung geben", erklärt der Jurist gegenüber DAZ.online.
Aus seiner Sicht sind klare Richtlinien für die entscheidenden Stellen erforderlich. Das BfArM solle in enger Abstimmung mit den Betroffenen, behandelnden Ärzten und gegebenenfalls auch externen Gutachtern vorgehen.
Rechtssicherheit für Heilberufe?
Ein weiteres Anliegen der Liberalen ist die Rechtssicherheit für Ärzte und Apotheker. Denn sie wollten wissen, ob die Regierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich §217 StGB sieht beziehungsweise ob dieser evaluiert oder gar reformiert werden solle. Das BMG äußert sich hierzu kurz und knapp, dass weder eine Evaluierung noch eine Reform des §217 StGB geplant seien.
Thema
Sterbehilfe
Dies sieht Fragesteller Kuhle anders: „Der erst im Jahr 2015 durch den Deutschen Bundestag verabschiedete § 217 StGB stellt die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe. Die Umsetzung des Urteils des BVerwG bedeutet nun allerdings, dass der Staat einem Schwerstkranken den Suizid in engen Grenzen ermöglichen muss. Diese Rechtsunsicherheit ist nicht hinzunehmen. § 217 StGB muss im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts überprüft werden."
Kuhle: BMG verhält sich zynisch
Auch für die Antragssteller wünschen sich die Liberalen mehr Klarheit und fragen unter anderem, welche Beratungsmöglichkeiten in Deutschland zur Verfügung stehen. Die parlamentarische Staatssekretärin Weiss antwortet darauf, dass es den Bürgern freistehe, zur Beratung einen Anwalt heranzuziehen.
Diese Replik findet der Abgeordnete Kuhle allerdings wenig hilfreich: „Geradezu zynisch verhält sich die Bundesregierung, wenn sie in ihrer Antwort ausführt, dass den Antragstellerinnen und Antragstellern nach eigenem Ermessen eine anwaltliche Beratung zur Verfügung stehe. Wer todkrank auf eine positive Entscheidung des Bundesinstituts hofft, will sich nicht mit Anwälten herumschlagen, sondern braucht eine klare Rechtslage. Hier muss die Bundesregierung handeln und einen klaren rechtlichen Rahmen für die Betroffenen schaffen.“
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