Deutscher Ärztetag

Ärzte wollen sich gegen impfende Apotheker aussprechen

Berlin - 11.05.2018, 12:15 Uhr

Sollten Apotheker impfen dürfen? Auf dem Deutschen Ärztetag könnte ein Antrag beschlossen werden, in dem sich die Mediziner klar dagegen aussprechen. (Foto: Imago)

Sollten Apotheker impfen dürfen? Auf dem Deutschen Ärztetag könnte ein Antrag beschlossen werden, in dem sich die Mediziner klar dagegen aussprechen. (Foto: Imago)


Am heutigen Freitag endet der Deutsche Ärztetag in Erfurt. Wichtige Anträge, zum Beispiel zur Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes, wurden bereits beschlossen. Weitere, auch für die Apotheker wichtige Vorschläge stehen noch auf der Tagesordnung. Spontan gestellt wurde beispielsweise ein Antrag, in dem sich die Ärzte entschieden dagegen aussprechen, dass die Apotheker ein Impfrecht erhalten.

Beim diesjährigen Deutschen Ärztetag in Erfurt, der am heutigen Freitag endet, könnte es quasi in letzter Minute noch zu einem Beschluss kommen, der viele Apotheker verärgern dürfte. Delegierte aus Niedersachsen, Nordrhein, Hessen und Baden-Württemberg haben beim Ärztetag adhoc einen Antrag entworfen und eingereicht, in dem es um die Steigerung der Impfraten geht. Er trägt den Namen „Impfhindernisse beseitigen“.

Impfpflicht

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Impfpflicht

In anderen europäischen Ländern ist es längst geübte Praxis, dass Apotheker impfen – auch um die Mediziner zu entlasten. Der Nutzen ist erwiesen: Die Impfraten in diesen Ländern sind nachgewiesenermaßen höher als hierzulande. Einige Delegierte auf dem Ärztetag sehen das anscheinend ganz anders: Sie fordern, dass das Impfrecht ausschließlich bei den Ärzten bleibt. So heißt es in dem Antrag wörtlich: Das Impfrecht muss Ärztinnen und Ärzten vorbehalten bleiben, die nach Paragraf 1 Absatz 2 der Berufsordnung die Aufgabe haben, die Gesundheit zu schützen.“ Außerdem wird die Bundesärztekammer aufgefordert, die Impfraten zu erhöhen, „ohne eine Kostenerhöhung zu bewirken“. Und: Die BÄK soll sich intensiv um die Abschaffung weiterer Impfhindernisse wie „fachfremdes Impfen, Impfstoffe auf Einzelrezept etc.“ einsetzen.

Spannend ist aber auch die Begründung der Antragsteller, in der sich die Mediziner klar gegen die Ausweitung der Kompetenzen von Apothekern wenden. Die Ärzte nehmen Bezug auf eine Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK): „Der BVDAK fordert schon das Impfrecht für Apothekerinnen und Apotheker. Angeblich haben sich über 70 Prozent der Mitglieder für das Impfrecht in Apotheken ausgesprochen.“ Die Mediziner sehen das aus den folgenden Gründen skeptisch: „Bis heute ist es jedoch juristisch nicht einmal denkbar, dass geschulte Medizinische Fachangestellte (MFA) ohne ärztliche Anwesenheit in der Praxis allein Impfungen verabreichen dürfen. Anaphylaxie, Synkope, Lokalreaktionen sowie Angstreaktionen müssen adäquat beherrscht werden.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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