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DAV-Mitgliederversammlung
Hilfstaxe: Verhandlungsfristen statt Kündigung
Der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands will die Hilfstaxe und einige Anlagen mit dem GKV-Spitzenverband neu verhandeln. Das hat die DAV-Mitgliederversammlung am 27. April beschlossen. Nach Informationen von DAZ.online soll erst eine Kündigung augesprochen werden, wenn die Gespräche innerhalb einer bestimmten Frist scheitern.
Die DAV-Mitgliederversammlung hat sich am 27. April unter anderem mit der Zukunft der Hilfstaxe und ihrer Anlagen befasst. Anstoß hierzu gab der Ende Januar ergangene Schiedsspruch zur Anlage 3 des „Vertrags über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen“. Mit diesem setzte die Schiedsstelle neue Preise beziehungsweiese Rabatte für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie fest. Sie zog damit einen Schlussstrich unter die erfolglosen Verhandlungen zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband. In der Apothekerschaft kam der Beschluss, der zudem rückwirkend gilt, gar nicht gut an. Der DAV klagt bereits und hat auch beantragt, die aufschiebende Wirkung seiner Klage wiederherzustellen. Er kritisiert, dass die pauschalen Abschlagssätze vom gelisteten Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu hoch für die Apotheken seien. Apotheker seien dadurch nicht abschätzbaren finanziellen Risiken ausgesetzt.
Seit dem Schiedsspruch ist die Diskussion um die Hilfstaxe nicht zur Ruhe gekommen. Der Chef des Hamburger Apothekervereins Dr. Jörn Graue nahm die Geschehnisse zum Anlass, die komplette Kündigung der seit Jahren unveränderten Vereinbarung zu fordern. Schon 2012 hatte dies die DAV-Mitgliederversammlung schon einmal beschlossen – geschehen ist allerdings nichts. Der Hessische Apothekerverband forderte indessen, alle Anlagen der Hilfstaxe außer der Anlage 3 kündigen. Und der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) wiederum plädierte für eine ausschließliche Kündigung der Anlage 3. Dem schloss sich auch die zwischenzeitlich in Bayern gegründete Arbeitsgemeinschaft Parenterale Zubereitungen (ARGE PareZu) an.
Während die Anlage 3 nur die vergleichsweise wenigen Apotheken betrifft, die parenterale Zubereitung herstellen, hätte ein Kündigung der übrigen Anlagen – insbesondere von Anlage 1 und 2, Stoffe und Gefäße – ein umfassendere Bedeutung. Der Hessische Vorstoß war es denn auch, der es auf die Tagesordnung der DAV-Mitgliederversammlung schaffte.
Welche Folgen hätte eine Kündigung?
Ohne Einschränkung beschlossen wurde er jedoch nicht. Der DAV teilte nach dem Treffen am vergangenen Freitag in Potsdam lediglich mit, der Geschäftsführende Vorstand habe dort für das weitere Verfahren bei der Hilfstaxe die Rückendeckung bekommen. Nach einer Generaldebatte seien mehrere Beschlüsse mit großer Mehrheit verabschiedet worden, die dem Vorstand weitreichende Vollmachten für weitere Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband erteilen. Nach Informationen von DAZ.online standen neben der Hilfstaxe etwa auch der Rahmenvertrag mit Blick auf das Entlassmanagement sowie Hilfsmittelversorgungsverträge auf der Agenda.
Was die Hilfstaxe betrifft, sollen laut DAV die Gespräche über „alle Anlagen“ nun so schnell wie möglich aufgenommen werden. Der Geschäftsführende Vorstand bekam dabei auch den Spielraum eingeräumt, einzelne Anlagen zu kündigen, falls die Verhandlungen nicht zu einem Ergebnis führen. DAV-Chef Fritz Becker zeigte sich überzeugt: „Mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung haben wir eine gute Basis, um bei der Hilfstaxe voranzukommen. Der DAV ist weiter bereit, eine Lösung am Verhandlungstisch zu finden.“
Nach Informationen von DAZ.online will der DAV den Kassen nun mit Fristen Druck machen. Zum einen für die Aufnahme der Verhandlungen, zum anderen für deren Ende. Heißt konkret: Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt müssen die Verhandlungen neu aufgenommen werden, und innerhalb eines gewissen Zeitrahmens müssen diese dann auch zu einem Ergebnis kommen. Wenn dieser Zeitplan nicht eingehalten werden kann, soll die Kündigung erfolgen.
Aber warum haben sich die Chefs der 17 Apothekerverbände nicht für eine sofortige Kündigung ausgesprochen? Offenbar, um die Apotheker zu schützen. Denn: Würden die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe gekündigt, würden
die Regelungen in § 5 Arzneimittelpreisverordnung direkt greifen. Das heißt:
Der Preis setzt sich dann aus den tatsächlichen
Einkaufspreisen zuzüglich Rezepturaufschlägen zusammen – neben dem 90-prozentigen Aufschlag ist das der Arbeitspreis und der 8,35 Euro-Festzuschlag sowie die Mehrwertsteuer. Das wäre für die
Apotheken möglicherweise aufwendiger, aber auf die Kassen kämen höhere Ausgaben zu. Dies
könnte den GKV-Spitzenverband durchaus zu Verhandlungen bewegen. Kritischer
sähe allerdings eine Kündigung der Anlagen zu Substitutionsmitteln aus (Anlagen 4 bis 7),
da die AMPreisVO hier keine Abrechnungspreise vorsieht. Diese müssten dann zuvor mit der Kasse geklärt werden. Auch hier würde den Apotheken sehr viel Mehraufwand entstehen. Dem Vernehmen nach sorgen sich die Verbandschefs insbesondere um die substituierenden Apotheken, denn hier könnten die Kassen besonders großen Preisdruck ausüben.
1 Kommentar
Mehraufwand?
von Bernd Jas am 01.05.2018 um 22:28 Uhr
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