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DAV-Mitgliederversammlung
Hilfstaxe: Verhandlungsfristen statt Kündigung
Welche Folgen hätte eine Kündigung?
Ohne Einschränkung beschlossen wurde er jedoch nicht. Der DAV teilte nach dem Treffen am vergangenen Freitag in Potsdam lediglich mit, der Geschäftsführende Vorstand habe dort für das weitere Verfahren bei der Hilfstaxe die Rückendeckung bekommen. Nach einer Generaldebatte seien mehrere Beschlüsse mit großer Mehrheit verabschiedet worden, die dem Vorstand weitreichende Vollmachten für weitere Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband erteilen. Nach Informationen von DAZ.online standen neben der Hilfstaxe etwa auch der Rahmenvertrag mit Blick auf das Entlassmanagement sowie Hilfsmittelversorgungsverträge auf der Agenda.
Was die Hilfstaxe betrifft, sollen laut DAV die Gespräche über „alle Anlagen“ nun so schnell wie möglich aufgenommen werden. Der Geschäftsführende Vorstand bekam dabei auch den Spielraum eingeräumt, einzelne Anlagen zu kündigen, falls die Verhandlungen nicht zu einem Ergebnis führen. DAV-Chef Fritz Becker zeigte sich überzeugt: „Mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung haben wir eine gute Basis, um bei der Hilfstaxe voranzukommen. Der DAV ist weiter bereit, eine Lösung am Verhandlungstisch zu finden.“
Nach Informationen von DAZ.online will der DAV den Kassen nun mit Fristen Druck machen. Zum einen für die Aufnahme der Verhandlungen, zum anderen für deren Ende. Heißt konkret: Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt müssen die Verhandlungen neu aufgenommen werden, und innerhalb eines gewissen Zeitrahmens müssen diese dann auch zu einem Ergebnis kommen. Wenn dieser Zeitplan nicht eingehalten werden kann, soll die Kündigung erfolgen.
Aber warum haben sich die Chefs der 17 Apothekerverbände nicht für eine sofortige Kündigung ausgesprochen? Offenbar, um die Apotheker zu schützen. Denn: Würden die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe gekündigt, würden
die Regelungen in § 5 Arzneimittelpreisverordnung direkt greifen. Das heißt:
Der Preis setzt sich dann aus den tatsächlichen
Einkaufspreisen zuzüglich Rezepturaufschlägen zusammen – neben dem 90-prozentigen Aufschlag ist das der Arbeitspreis und der 8,35 Euro-Festzuschlag sowie die Mehrwertsteuer. Das wäre für die
Apotheken möglicherweise aufwendiger, aber auf die Kassen kämen höhere Ausgaben zu. Dies
könnte den GKV-Spitzenverband durchaus zu Verhandlungen bewegen. Kritischer
sähe allerdings eine Kündigung der Anlagen zu Substitutionsmitteln aus (Anlagen 4 bis 7),
da die AMPreisVO hier keine Abrechnungspreise vorsieht. Diese müssten dann zuvor mit der Kasse geklärt werden. Auch hier würde den Apotheken sehr viel Mehraufwand entstehen. Dem Vernehmen nach sorgen sich die Verbandschefs insbesondere um die substituierenden Apotheken, denn hier könnten die Kassen besonders großen Preisdruck ausüben.
1 Kommentar
Mehraufwand?
von Bernd Jas am 01.05.2018 um 22:28 Uhr
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