- DAZ.online
- News
- Politik
- Sanofi scheitert im ...
Festpreisvereinbarung
Sanofi scheitert im Grippeimpfstoff-Streit vor Gericht
Der Festpreis für Grippeimpfstoffe, den die AOK Nordost für die kommende Grippesaison mit den Landesapothekerverbänden vereinbart hat, ist nach massiver Kritik aus Industrie und Ärzteschaft zum Politikum geworden. Nun ist Sanofi vorerst mit dem Versuch gescheitert, die Rechtswidrigkeit der Vereinbarung vor Gericht feststellen zu lassen – das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.
Festpreisvereinbarungen über Grippeimpfstoffe zwischen Krankenkassen und Apothekern sind
eigentlich nichts Neues. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern,
also dem Wirkungsradius der AOK Nordost, gibt es sie seit 2011. Auch in Hessen
hat man Erfahrungen mit dem Modell. Lange Zeit galten sie als die bessere Alternative zu exklusiven Rabattverträgen über Imfpstoffe.
Doch in diesem Jahr stehen diese Vereinbarungen unter ganz besonderer Beobachtung. Erstmals wurde der Festpreis im Nordosten für Vierfach-Impfstoffe ausgehandelt. Mittlerweile hat auch die AOK Sachsen-Anhalt einen Vertrag mit dem Landesapothekerverband nach dem Nordost-Vorbild geschlossen. Und der den Apotheken versprochene Festpreis von 10,95 Euro lässt es nach Auffassung der Industrie nicht zu, dass der Preis für die Hersteller auskömmlich ausfällt. Nur ein Unternehmen akzeptiert die neuen Bedingungen offenbar: Mylan, das seinen tetravalenten Impfstoff Influvac Tetra in der in der kommenden Saison erstmals auf den deutschen Markt bringen wird. Der Impfstoff hat überdies nur eine Zulassung für Patienten über 18 Jahren.
Sanofi und GlaxoSmithKline (GSK), die ebenfalls einen Vierfachimpfstoff
anbieten, dürfte der jüngst ergangene Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses, tetravalente Influenza-Vakzine in die
Schutzimpfungsrichtlinie aufzunehmen,
unter diesen Umständen nur mäßig freuen. Und auch die Politik beobachtet die Geschehnisse kritisch. Schließlich hat sie erst kürzlich die exklusiven Rabattverträge über Impfstoffe abgeschafft. Wird diese gesetzgeberische Entscheidung nun bewusst umgangen?
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.