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Festpreisvereinbarung
Sanofi scheitert im Grippeimpfstoff-Streit vor Gericht
Vergabeverfahren nötig?
Sanofi zog vor das Sozialgericht Frankfurt, um dort in einem Eilverfahren klären zu lassen, ob die Festpreisvereinbarungen rechtlich zulässig sind. Angesichts der laufenden Vorbestellphase hält das Unternehmen die Angelegenheit für dringlich und überdies für rechtswidrig. Am heutigen Freitag hat das Gericht den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Festpreisvereinbarung jedoch zurückgewiesen. Und zwar mit der Begründung, dass es sich um einen ausschreibungsbedürftigen öffentlichen Auftrag handele. Und die Beurteilung von Ausschreibungen öffentlicher Aufträge falle in die alleinige Zuständigkeit der Vergabekammer.
Sanofi hat angekündigt, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Doch das Unternehmen gibt zu bedenken, dass bei Zugrundelegung dieser Auffassung die Festpreisvereinbarung schon offensichtlich rechtwidrig wäre – schließlich sei gerade kein Vergabeverfahren durchgeführt worden. Allerdings: Nach der Abschaffung der Rechtsgrundlage für Impfstoffrabattverträge im Sozialgesetzbuch V im vergangenen Jahr sind Ausschreibungen auch gar nicht mehr zulässig.
Man darf nun gespannt sein, wie das Bundeskartellamt
entscheidet. Denn dort hat GSK ein Nachprüfungsverfahren angestrengt.
Voraussichtlich im Mai wird die Entscheidung fallen, gegen wiederum sofortige Beschwerde
bei der Vergabekammer des Oberlandesgerichts Düsseldorf zulässig ist. Im Jahr 2011 haben das Kartellamt und das Gericht übrigens schon über die Festpreisvereinbarung zu trivalenten Impfstoff entschieden: Sie hielten sie für zulässig.
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