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Festpreisvereinbarung
Sanofi scheitert im Grippeimpfstoff-Streit vor Gericht
Der Festpreis für Grippeimpfstoffe, den die AOK Nordost für die kommende Grippesaison mit den Landesapothekerverbänden vereinbart hat, ist nach massiver Kritik aus Industrie und Ärzteschaft zum Politikum geworden. Nun ist Sanofi vorerst mit dem Versuch gescheitert, die Rechtswidrigkeit der Vereinbarung vor Gericht feststellen zu lassen – das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.
Festpreisvereinbarungen über Grippeimpfstoffe zwischen Krankenkassen und Apothekern sind
eigentlich nichts Neues. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern,
also dem Wirkungsradius der AOK Nordost, gibt es sie seit 2011. Auch in Hessen
hat man Erfahrungen mit dem Modell. Lange Zeit galten sie als die bessere Alternative zu exklusiven Rabattverträgen über Imfpstoffe.
Doch in diesem Jahr stehen diese Vereinbarungen unter ganz besonderer Beobachtung. Erstmals wurde der Festpreis im Nordosten für Vierfach-Impfstoffe ausgehandelt. Mittlerweile hat auch die AOK Sachsen-Anhalt einen Vertrag mit dem Landesapothekerverband nach dem Nordost-Vorbild geschlossen. Und der den Apotheken versprochene Festpreis von 10,95 Euro lässt es nach Auffassung der Industrie nicht zu, dass der Preis für die Hersteller auskömmlich ausfällt. Nur ein Unternehmen akzeptiert die neuen Bedingungen offenbar: Mylan, das seinen tetravalenten Impfstoff Influvac Tetra in der in der kommenden Saison erstmals auf den deutschen Markt bringen wird. Der Impfstoff hat überdies nur eine Zulassung für Patienten über 18 Jahren.
Sanofi und GlaxoSmithKline (GSK), die ebenfalls einen Vierfachimpfstoff
anbieten, dürfte der jüngst ergangene Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses, tetravalente Influenza-Vakzine in die
Schutzimpfungsrichtlinie aufzunehmen,
unter diesen Umständen nur mäßig freuen. Und auch die Politik beobachtet die Geschehnisse kritisch. Schließlich hat sie erst kürzlich die exklusiven Rabattverträge über Impfstoffe abgeschafft. Wird diese gesetzgeberische Entscheidung nun bewusst umgangen?
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Sanofi zog vor das Sozialgericht Frankfurt, um dort in einem Eilverfahren klären zu lassen, ob die Festpreisvereinbarungen rechtlich zulässig sind. Angesichts der laufenden Vorbestellphase hält das Unternehmen die Angelegenheit für dringlich und überdies für rechtswidrig. Am heutigen Freitag hat das Gericht den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Festpreisvereinbarung jedoch zurückgewiesen. Und zwar mit der Begründung, dass es sich um einen ausschreibungsbedürftigen öffentlichen Auftrag handele. Und die Beurteilung von Ausschreibungen öffentlicher Aufträge falle in die alleinige Zuständigkeit der Vergabekammer.
Sanofi hat angekündigt, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Doch das Unternehmen gibt zu bedenken, dass bei Zugrundelegung dieser Auffassung die Festpreisvereinbarung schon offensichtlich rechtwidrig wäre – schließlich sei gerade kein Vergabeverfahren durchgeführt worden. Allerdings: Nach der Abschaffung der Rechtsgrundlage für Impfstoffrabattverträge im Sozialgesetzbuch V im vergangenen Jahr sind Ausschreibungen auch gar nicht mehr zulässig.
Man darf nun gespannt sein, wie das Bundeskartellamt
entscheidet. Denn dort hat GSK ein Nachprüfungsverfahren angestrengt.
Voraussichtlich im Mai wird die Entscheidung fallen, gegen wiederum sofortige Beschwerde
bei der Vergabekammer des Oberlandesgerichts Düsseldorf zulässig ist. Im Jahr 2011 haben das Kartellamt und das Gericht übrigens schon über die Festpreisvereinbarung zu trivalenten Impfstoff entschieden: Sie hielten sie für zulässig.
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