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Kritik ist in der Politik angekommen
Festpreise für Grippeimpfstoffe im Visier
Die Grippeimpfstoff-Vereinbarung im Nordosten Deutschlands hat Nachahmer gefunden. Auch in Sachsen-Anhalt setzen Kassen und Apotheker nun auf das Festpreismodell. Die Kritik an der Konstruktion lässt indessen nicht ab – und ist auch in der Politik angekommen.
Der Magdeburger Bundestagsabgeordnete Tino Sorge (CDU) hat sich in die Diskussion um die Grippeimpfstoffversorgung eingeschaltet: „Entgegen dem klaren Willen des Gesetzgebers setzen viele Krankenkassen ihre riskante Praxis fort, Verträge für die Impfstoffversorgung mit nur einem Hersteller auszuhandeln“, erklärt er in einer Pressemitteilung. „Das Risiko von Lieferengpässen nehmen sie dabei leichtfertig in Kauf.“ Seit Jahren sei bekannt, dass exklusive Verträge für die Impfstoffversorgung ein hohes Ausfallrisiko bergen, sollte der betreffende Hersteller nicht liefern können. Schließlich ist die Produktion von Impfstoffen aufwendig und benötigt Vorlauf. „Sie ist kurzfristig – beispielsweise während einer Grippesaison – kaum noch möglich“, so der Gesundheitspolitiker. Sorge fordert die gesetzlichen Krankenkassen daher auf, „von ihrer riskanten Praxis exklusiver Impfstoffverträge Abstand zu nehmen“. Er ist überzeugt: „Angesichts der soliden Finanzlage der GKV besteht keine Veranlassung, den kritischen Bereich der Impfstoffversorgung aus kurzfristigen Kostenerwägungen heraus zu gefährden“.
AOK und LAV Sachsen-Anhalt setzen auf Festpreis
Auslöser seiner Forderung ist, dass nun auch in Sachsen-Anhalt ein Festpreismodell für die Versorgung mit Grippeimpfstoffen vereinbart wurde. Und zwar nach dem Vorbild der Vereinbarung der AOK Nordost mit den Apothekerverbänden der Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Das heißt: Weder im Nordosten, noch in Sachsen-Anhalt hat die Kasse einen Vertrag mit einem Hersteller abgeschlossen. Vielmehr haben die regionalen AOKen federführend für alle Kassen mit den entsprechenden Landesapothekerverbänden Vereinbarungen getroffen. Das ist auch keinesfalls abwegig: Immerhin handelt es sich um Sprechstundenbedarf, und dort fallen Impfstoffe nicht unter die Arzneimittelpreisverordnung.
Während Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren auf klassische Ausschreibungen und Rabattverträge für Grippeimpfstoffe gesetzt hat, gibt es im Nordosten die Festpreisvereinbarung seit 2011. Danach bekommen die Apotheker von der Kasse einen fixen Betrag pro generisch verordneter Impfdosis. Je günstiger sie den Impfstoff besorgen können, desto höher ist ihre Marge. Bislang wurde dieses Vertragsmodell auch reibungslos umgesetzt. 2011 ist es vom Bundeskartellamt und dem Oberlandesgericht Düsseldorf vergaberechtlich geprüft und für zulässig befunden worden. Der Unterschied in der kommenden Saison ist, dass erstmals ein Festpreis für einen tetravalenten Impfstoff vereinbart wurde – und zwar in Höhe von 10,95 Euro. Und das ist aus Sicht der meisten Hersteller eines solchen Vierfach-Impfstoffs zu wenig. Lediglich Mylan hat mit einer Tochterfirma des Berliner Apotheker-Vereins eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die Apotheken einen attraktiven Bezug ermöglicht.
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