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Kritik ist in der Politik angekommen
Festpreise für Grippeimpfstoffe im Visier
Kritik aus Industrie und Ärzteschaft
Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie ist überzeugt: Diese Vertragskonstellation ist letztlich auch nichts anderes als ein quasi-exklusiver Rabattvertrag. Und eben diese Rabattverträge hatte der Gesetzgeber erst vor einem Jahr mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) abgeschafft. Auch Kinder- und Jugendärzte hatten der AOK Nordost und den Apothekerverbänden vorgeworfen, die neue Gesetzeslage zu ignorieren.
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist nun ebenfalls alarmiert: „Aus der seit Jahresbeginn grassierenden heftigsten Grippeepidemie seit 17 Jahren haben Krankenkassen offenbar keine Schlüsse gezogen. Vielmehr werden Verträge zu Niedrigpreisen geschlossen, so dass letztlich wohl nur ein einziger Hersteller in Frage kommt und damit Lieferengpässe provoziert werden. Was heute preiswert erscheint, kann uns erneut teuer zu stehen kommen“, mahnt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Auch sie sieht hier praktisch eine Monopolstellung. „Im Fall von Lieferschwierigkeiten wird man nicht in der Lage sein, eine Ersatzversorgung sicherzustellen“, so die Kammerpräsidentin.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt fasste am 7. April eine Entschließung, in der sie fordert, „die Entscheidung über den Impfstoffeinsatz unabhängig von Festpreisregelungen ausschließlich uns Ärzten zu überlassen und potenziell versorgungsgefährdende Verträge bundesweit zu stornieren“.
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Die AOK Sachsen-Anhalt ist hingegen überzeugt, dass mit dem Vertrag die Impfstoff-Versorgung gesichert sei: „Mit dem Vertrag wird früher als sonst eine ‚Bestandsaufnahme‘ gemacht, wie viele Impfstoffe in der kommenden Saison benötigt werden. Die Hersteller wissen verbindlich, was benötigt wird“. Die Kasse glaubt auch nicht, dass sie gesetzliche Vorgaben umgeht: Mit dem AMVSG seien lediglich die exklusiven Ausschreibungen abgeschafft worden. Die Vereinbarung mit dem Landesapothekerverband gelte dagegen unabhängig von einem Hersteller. Der Arzt behalte seine Verordnungshoheit. Doch eine gewisse Einschränkung gibt es: „Grundsätzlich ist er gemäß der Sprechstundenbedarfsvereinbarung verpflichtet, wirtschaftliche Bezugsquellen bzw. -wege zu nutzen“, heißt es bei der AOK. Sollte er dennoch einen bestimmten Impfstoff eines am Markt befindlichen Herstellers namentlich verordnen, ist das grundsätzlich möglich.“ Nach Wahrnehmung der AOK reagieren die Ärzte in Sachsen-Anhalt bisher überwiegend positiv auf die neue Versorgungssituation. „Die offenen Fragen, die sich aus der Änderung des Verfahrens ergeben, können wir in Gesprächen regelmäßig ausräumen“.
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