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Regulierung der Freien Berufe
EU schwächt Dienstleistungspaket für Ärzte und Apotheker ab
EU-Kommission: Regulierung bei Gesundheit gerechtfertigt
Noch ist der Text der Einigung nicht veröffentlicht. Informationen von DAZ.online zufolge sollen die Verhältnismäßigkeitsprüfungen für Apotheker und Ärzte zwar nicht ganz wegfallen. Allerdings sollen die Mitgliedsstaaten einen „besonderen Beurteilungsspielraum“ bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit in Gesundheitsberufen erhalten. Konkret soll im Richtlinienentwurf festgehalten werden, dass der Gesundheitsschutz bei der Bewertung regulierter Freier Heilberufe immer eine Rolle spielen soll. Wenn die Mitgliedsstaaten also beispielsweise eine neue Regulierung im Apothekenwesen planen, müssen sie zwar noch die Verhältnismäßigkeit und EU-Konformität prüfen. Dabei sollen sie aber eine höhere Flexibilität als in anderen Berufsgruppen haben.
In einer Pressemitteilung begrüßte die EU-Kommission diesen Kompromiss: „Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, ist die Reglementierung häufig gerechtfertigt. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert wird. Das wirkt sich auch zum Nachteil der Verbraucher aus.“
Wie die Prüfungen und die Ausnahmen für Heilberufler genau ausgestaltet werden, steht noch nicht fest. Denn die nun getroffene Einigung muss zunächst in allen EU-Ländern und auch bei den zuständigen EU-Parlamentariern abgestimmt werden. Stimmen alle Institutionen zu, kann die Richtlinie in Kraft treten.
1 Kommentar
Wer oder Was bestimmt "Dienstleistungspakete"?
von Heiko Barz am 23.03.2018 um 9:08 Uhr
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