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Regulierung der Freien Berufe
EU schwächt Dienstleistungspaket für Ärzte und Apotheker ab
Das sogenannte EU-Dienstleistungspaket ist das Schreckgespenst vieler Freiberufler hierzulande: Kurz gesagt will die EU mit dieser Richtlinie bewirken, dass neue Regulierungen in den Freien Berufen grundsätzlich immer erst auf EU-Ebene abgestimmt werden müssen. Insbesondere Ärzte und Apotheker hatten heftig protestiert. Nun schwächt die EU das Paket zumindest leicht ab. Nach Informationen von DAZ.online soll es für Heilberufler einen „besonderen Beurteilungsspielraum“ geben.
Ausnahmsweise einmal gute Nachrichten aus Brüssel: Nach Informationen von DAZ.online haben sich der EU-Ministerrat und das EU-Parlament am vergangenen Dienstag auf letzte Änderungen am sogenannten EU-Dienstleistungspaket geeinigt. Konkret geht es um die sogenannten Verhältnismäßigkeitsprüfungen: Mit diesen Prüfungen sollen die EU-Mitgliedsstaaten künftig immer abwägen, ob neue, geplante Regulierungen in den Freien Berufen auch notwendig und angemessen sind. In der Praxis heißt das: Jedes Mal, wenn der Gesetzgeber hierzulande eine Änderung an der Regulierung des Apotheker- oder Ärzteberufes beschließen will, müsste er vorher prüfen und belegen, dass diese neue Regulierung keine Nachteile für andere EU-Mitglieder mit sich bringt und den Zugang anderer EU-Bürger zu diesem Beruf nicht erschwert.
Ähnlich wie bei den Gesundheitssystemen, über deren Gestaltung die EU-Staaten selbst entscheiden dürfen, darf die EU eigentlich nicht in die Liberalisierung oder Regulierung der Freien Berufe eingreifen. Daher sieht das EU-Dienstleistungspaket auch keine direkten Liberalisierungen vor, sondern „nur“ Verhältnismäßigkeitsprüfungen. Über die Ausgestaltung dieser Prüfungen waren sich das EU-Parlament und der EU-Ministerrat allerdings uneinig. Der Konflikt bestand darin, ob auch Gesundheitsberufe zu den Freien Berufen gezählt werden, die solchen Verhältnismäßigkeitsprüfungen unterliegen.
In einem ursprünglichen Entwurf war das so vorgesehen. Der Ministerrat wollte den Gesundheitsberufen keinen besonderen Status gewähren. Die Apotheker, Ärzte und Zahnärzte protestierten heftig dagegen: Aus Sicht der Heilberufler sind Regulierungen im Gesundheitswesen zur Aufrechterhaltung der Versorgungsqualität wichtig. Zumindest im EU-Parlament kam diese Botschaft an: Bis zuletzt verhandelten Parlament und Ministerrat nun über die genaue Formulierung, was die Heilberufler betrifft.
1 Kommentar
Wer oder Was bestimmt "Dienstleistungspakete"?
von Heiko Barz am 23.03.2018 um 9:08 Uhr
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