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Geplante Satzungsänderung der ABDA
Brünn: „Wir sollten den Apothekertag weiterdenken, statt ihn zu schwächen“
Per Adhoc-Antrag forderten die Delegierten beim Deutschen Apothekertag in München die ABDA-Mitgliederversammlung auf, die Entmachtung der Hauptversammlung zurückzuziehen und diese stattdessen zu stärken. Miteingebracht hatte den Antrag der hessische Delegierte Dr. Robin Brünn. Gegenüber der DAZ erläutert er die Gründe für diesen Vorstoß.
Welche Rolle soll die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker künftig in der Berufspolitik spielen? Nach einer Satzungsänderung der ABDA, die zum Jahreswechsel wirksam wird, sollen die Beschlüsse des Apothekertags ihre Bindungswirkung für das Handeln der Standesvertretung verlieren. Auch als Organ der ABDA ist die Hauptversammlung nicht mehr vorgesehen – sie wird zu einer Institution umgewidmet.
Diese Entmachtung wollen die Delegierten jedoch nicht kampflos hinnehmen: Sie verabschiedeten im Oktober dieses Jahres einen Adhoc-Antrag, in dem sie die Mitgliederversammlung auffordern, diese Änderungen „zu revidieren und weitergehend zu prüfen, inwieweit der Apothekertag als legitimes Gremium der Apothekerschaft ausgebaut und gestärkt werden kann“. Auf dem Tisch lag ein zweiter Antrag, der lediglich auf die Rücknahme der Satzungsänderung abzielte und auf einen Prüfauftrag zur Stärkung der Hauptversammlung verzichtete. Er kam jedoch nicht mehr zur Abstimmung, da sich die Mehrheit der Delegierten bereits hinter dem weitreichenderen der beiden Anträge versammeln konnte.
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Hinter dem Vorstoß steckt der hessische Kammerdelegierte Dr. Robin Brünn. „Im Jahr 2021 war ich zum ersten Mal beim Apothekertag und hatte seitdem immer mal wieder den Gedanken, einen Antrag zu stellen mit dem Ziel, der Hauptversammlung mehr Kompetenz zuzubilligen“, sagt er im Gespräch mit der DAZ. Als er von der geplanten Änderung der ABDA-Satzung erfuhr, habe er sich zunächst gefreut. „Ich dachte, endlich bewegt sich was.“ Doch als die Details bekannt wurden, machte sich Enttäuschung breit. „Das Vorhaben läuft genau in die entgegengesetzte Richtung dessen, was ich mir vorgestellt hatte.“
MV soll Prüfauftrag ernst nehmen
Statt die Hauptversammlung zu entmachten, wünscht sich Brünn eine Weiterentwicklung. „Wir sollten den Apothekertag weiterdenken, statt ihn zu schwächen“, betont er. Zur Diskussion stellt der Apotheker, ob das Organ sich selbst eine Satzung und eine Geschäftsordnung geben und die Delegierten in Zukunft zum Beispiel den ABDA-Vorstand wählen könnten. „Aber das sind erstmal nur Ideen – ich möchte vor allem erreichen, dass sich die ABDA-Mitgliederversammlung Gedanken macht und den Prüfauftrag ernst nimmt.“
Der Apotheker fürchtet, dass andernfalls die Entscheidungsprozesse innerhalb der ABDA noch intransparenter würden als sie es ohnehin schon sind. „Ich will keine Berufspolitik in irgendwelchen Hinterzimmern“, sagt Brünn. Diesen Grundsatz verfolge er auch bei der laufenden Kammerwahl in Hessen, bei der er für Liste 3 kandidiert.
Von der Basis sei die ABDA schon jetzt weit entfernt, meint der Apotheker. „Mit dieser Satzungsänderung vertieft sie zusätzlich noch den Graben zum Mittelbau des Berufsstands.“
Probe aufs Exempel
Tatsächlich hat das oberste Gremium der ABDA jetzt die Chance zu zeigen, wie es mit nicht bindenden Beschlüssen umgeht. Denn zumindest nach Interpretation der ABDA-Rechtsabteilung hat auch der positiv beschiedene Adhoc-Antrag keine Bindungswirkung, da die Zuständigkeit für die Satzung allein bei der MV liege. Die ersten Reaktionen auf dem Podium machten im Oktober wenig Hoffnung auf eine konstruktive Diskussion – inzwischen sind mit Blick auf die Satzungsänderung jedoch auch ambivalente bis kritische Stimmen aus den Reihen der Mitgliedsorganisationen zu vernehmen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Mitgliederversammlung positionieren wird.
1 Kommentar
Jetzt fangen die auch an
von Rolf Pfiffer am 18.11.2024 um 9:30 Uhr
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