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VZA-JahrestaGung
Zyto-Apotheker fordern DAV zur Kündigung der Hilfstaxe auf
Nachdem
sich Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband nicht auf neue Preise
für parenterale Zubereitungen aus onkologischen Fertigarzneimitteln einigen
konnten, entschied im Januar die Schiedsstelle. Doch dieser Beschluss zur Anlage
3 der Hilfstaxe sorgt für Unmut unter den Apothekern. Der Verband
Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) hat den DAV nun aufgefordert, die Hilfstaxe zu kündigen.
Der Schiedsstellenbeschluss zur Hilfstaxe bereitet den betroffenen Apotheken große Probleme – das wurde bei der Jahrestagung des Verbands
Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) am
16. und 17. März in Berlin deutlich. Hier wurde ein einstimmiger Beschluss
gefasst, der den DAV nachdrücklich auffordert,
die Anlage 3 der Hilfstaxe unverzüglich zu kündigen. „Der Schiedsspruch hat das
Zeug dazu, die Herstellung von Zytostatika zum Verlustgeschäft zu machen. Es
geht jetzt um wirtschaftliche Schadensbegrenzung“, erklärte VZA-Präsident Dr.
Klaus Peterseim.
Spannungen zwischen DAV und VZA
Der VZA kündigte an, ein erweitertes, statistisch abgesichertes Gutachten über die Kosten der Herstellung von Sterilrezepturen in den Zyto-Apotheken erstellen zu lassen – um auskömmliche Arbeitspreise zu erreichen und die wirtschaftlichen Risiken bei der Vergütung angemessen berücksichtigt zu bekommen. Leider gebe es im DAV viel Skepsis und Ressentiments gegenüber dem VZA und einer engen Zusammenarbeit, heißt es in der Pressemitteilung des Zyto-Verbands. Anders als bei früheren Jahrestagungen war diesmal auch kein Vertreter des DAV erschienen.
Doch im Fall der Hilfstaxe sind die Zyto-Apotheker auf die zuständige Verhandlungskommission des DAV angewiesen. „Es sind Schritte erforderlich, dem DAV auf Augenhöhe zu begegnen und dessen Schlagkraft und Durchsetzungsfähigkeit zu stärken“, erklärt Peterseim diplomatisch. Dazu müssten auch die Landesapothekerverbände mit ins Boot genommen werden.
VZA will mehr mehr als die bisherige Klage
Der DAV hat bereits einstweiligen Rechtsschutz gegen den Schiedsstellenbeschluss beantragt und Klage eingereicht. Dabei wird er er vom VZA unterstützt – auch finanzeil. Diese Rechtsmittel richten sich nicht nur gegen die rückwirkende Geltung der neuen Hilfstaxe, sondern auch gegen wesentliche Inhalte, wie der VZA betont. Zudem hatte der DAV erklärt, die Kündigungsmöglichkeiten der betroffenen Teile der Anlage 3 der Hilfstaxe beziehungsweise der vereinbarten Abschläge zu einzelnen Wirkstoffen oder Wirkstoffgruppen zu prüfen.
Doch das ist dem VZA zu wenig: Die durch den Schiedsspruch festgelegten pauschalen Abschlagssätze auf den gelisteten Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen widersprechen seiner Ansicht nach der Systematik der Arzneimittelpreisverordnung. Denn die öffentlichen Apotheken könnten den Abschlag im Einkauf in vielen Fällen nicht realisieren und seien dadurch nicht abschätzbaren finanziellen Risiken ausgesetzt. „Gleichzeitig enthält der Schiedsspruch eine Menge an Ungereimtheiten, die dringend beseitigt werden müssen“, so Peterseim weiter. „Daher ist eine kurzfristige Kündigung unumgänglich.“ So sei etwa auch versäumt worden, eine erhöhte Herstellungs- und Dienstleistungspauschale durchzusetzen.
Die Hilfstaxe muss aus VZA-Sicht neu verhandelt werden mit dem Ziel, die
Arbeitspreise zu erhöhen und die Abschläge mindestens in den Bereichen zu
reduzieren, wo die Apotheken unter Einstandspreis abrechnen müssen. Außerdem
sei ein Wagnis- und Bewirtschaftungszuschlag nötig. Anderenfalls sei die
wohnortnahe ambulante onkologische Versorgung der Bevölkerung überall im Lande
gefährdet. „Es ist dringend erforderlich, Schaden von den Apotheken
abzuwenden“, sagte Peterseim, „keinem Patienten ist damit gedient, wenn die
Apotheken Verlustgeschäfte machen.“
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