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VZA-JahrestaGung
Zyto-Apotheker fordern DAV zur Kündigung der Hilfstaxe auf
VZA will mehr mehr als die bisherige Klage
Der DAV hat bereits einstweiligen Rechtsschutz gegen den Schiedsstellenbeschluss beantragt und Klage eingereicht. Dabei wird er er vom VZA unterstützt – auch finanzeil. Diese Rechtsmittel richten sich nicht nur gegen die rückwirkende Geltung der neuen Hilfstaxe, sondern auch gegen wesentliche Inhalte, wie der VZA betont. Zudem hatte der DAV erklärt, die Kündigungsmöglichkeiten der betroffenen Teile der Anlage 3 der Hilfstaxe beziehungsweise der vereinbarten Abschläge zu einzelnen Wirkstoffen oder Wirkstoffgruppen zu prüfen.
Doch das ist dem VZA zu wenig: Die durch den Schiedsspruch festgelegten pauschalen Abschlagssätze auf den gelisteten Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen widersprechen seiner Ansicht nach der Systematik der Arzneimittelpreisverordnung. Denn die öffentlichen Apotheken könnten den Abschlag im Einkauf in vielen Fällen nicht realisieren und seien dadurch nicht abschätzbaren finanziellen Risiken ausgesetzt. „Gleichzeitig enthält der Schiedsspruch eine Menge an Ungereimtheiten, die dringend beseitigt werden müssen“, so Peterseim weiter. „Daher ist eine kurzfristige Kündigung unumgänglich.“ So sei etwa auch versäumt worden, eine erhöhte Herstellungs- und Dienstleistungspauschale durchzusetzen.
Die Hilfstaxe muss aus VZA-Sicht neu verhandelt werden mit dem Ziel, die
Arbeitspreise zu erhöhen und die Abschläge mindestens in den Bereichen zu
reduzieren, wo die Apotheken unter Einstandspreis abrechnen müssen. Außerdem
sei ein Wagnis- und Bewirtschaftungszuschlag nötig. Anderenfalls sei die
wohnortnahe ambulante onkologische Versorgung der Bevölkerung überall im Lande
gefährdet. „Es ist dringend erforderlich, Schaden von den Apotheken
abzuwenden“, sagte Peterseim, „keinem Patienten ist damit gedient, wenn die
Apotheken Verlustgeschäfte machen.“
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