Viele Baustellen

Ein Jahr Cannabisgesetz – wie steht es um die Versorgung?

Berlin - 09.03.2018, 17:45 Uhr

Medizinalhanf auf Kassenrezept feiert Jahrestag - noch stehen Apotheken und Patienten bei der Cannabis-Therapie vor Herausforderungen. (Bild: Imago)

Medizinalhanf auf Kassenrezept feiert Jahrestag - noch stehen Apotheken und Patienten bei der Cannabis-Therapie vor Herausforderungen. (Bild: Imago)


Herausforderungen für Patienten

Eigentlich sollte die Gesetzesänderung im vergangenen Jahr für schwerkranke Patienten eine Erleichterung darstellen. Vor der Reform mussten sich chronisch Kranke bei dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung einholen und die Kosten für medizinisches Cannabis selbst tragen. „Vor allem für Patienten, die zuvor Cannabis über eine Ausnahmegenehmigung bezogen haben, hat sich seitdem viel verbessert“, sagt Kiefer.  

Doch bevor der schwerkranke Patient eine finanzielle Entlastung verspürt, muss die Krankenkasse erst einmal die Cannabis-Therapie genehmigen. Und dies war insbesondere in der Anlaufphase nach der Gesetzesänderung häufig nicht der Fall. Auch Patienten, die bereits eine Ausnahmegenehmigung vom BfArM erhalten hatten, mussten den Genehmigungsprozess bei den Krankenkassen durchlaufen.  

Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, kommentiert die Patientensituation gegenüber dem Deutschlandfunk wie folgt: „Ich hatte früher immer gesagt, durch das Gesetz wird sich für viele etwas verbessern und für keinen etwas verschlechtern. Der zweite Aspekt, dass sich für niemanden etwas verschlechtert hat, stimmt leider nicht, weil diejenigen, die vorher eine Erlaubnis hatten, Cannabisblüten zu verwenden, müssen jetzt normalerweise mehr für ihre Cannabisblüten bezahlen, wenn die Krankenkasse nicht die Kosten übernimmt, was häufig der Fall ist. Für diese Patienten hat das Gesetz einfach nur eine Verteuerung der Cannabisblüten bedeutet." 

Für Grotenhermen besteht die Schwierigkeit bei der Antragstellung darin, nachweisen zu müssen, dass der Patienten austherapiert sei und eine begründete Aussicht bestehen müsse, dass Cannabisblüten bei seinen Beschwerden Linderung verschaffen würden. Eine Begründung in Form von klinischen Studien sei aber häufig nicht vorhanden, da Cannabis in vielen Ländern illegal ist, was klinische Untersuchungen erschwert hatte.  

Ein weiterer möglicher Grund für die Zurückhaltung der Krankenkassen bei der Genehmigung von Cannabistherapien könnten die Kosten sein. Denn nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa kostet die Behandlung mit Cannabis im Schnitt monatlich 450 Euro.

Zurückhaltung bei den Ärzten

Doch bevor ein Schwerkranker das Genehmigungsverfahren auf sich nimmt, muss er erstmal einen Arzt finden, der zur Verschreibung bereit ist. Und viele Ärzte sind zurückhaltend. Zum einen bestehen häufig Vorurteile gegenüber dem Einsatz einer Droge als Medizin, was beim schwerkranken Patienten im Arzt-Gespräch wiederum nicht selten das Gefühl der Stigmatisierung hinterlässt. Zum anderen entsteht für die Mediziner im Rahmen der Genehmigungsanträge Zusatzarbeit, weil Formulare ausgefüllt werden müssen. Außerdem belastet die Cannabistherapie das Budget. 

„Wir wissen noch viel zu wenig darüber, ob und wie Arzneimittel auf Cannabis-Basis wirken“, erklärte Josef Mischo von der Bundesärztekammer gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Seiner Meinung nach sei erst in Studien zu prüfen, ob Cannabis eine Alternative zu herkömmlichen Therapien darstellen.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.