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Kleine Anfrage
Grüne fragen nach neuen Erkenntnissen zum Rx-Versandhandel
Staatshaftungsrisiken – das war ein Schlagwort, das die Befürworter des Arzneimittelversandhandels im vergangenen Jahr in den Ring warfen, als es um den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers zum Rx-Versandverbot ging. Das ließ auch das CDU-geführte Finanzministerium hellhörig und skeptisch gegenüber Hermann Gröhes (CDU) Plänen werden. Die Grünen-Fraktion im Bundestag greift das Thema nun in einer Kleinen Anfrage auf.
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einzusetzen. Die Grünen im Bundestag waren stets gegen ein solches Verbot. Kordula Schulz-Asche, Arzneimittelexpertin ihrer Fraktion, betonte immer wieder, dass den Verbrauchern dieser Vertriebsweg nicht vorenthalten werden dürfe. Dabei berief sie sich auch auf verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Nun hakt die Fraktion mit einer Kleinen Anfrage unter dem Titel „Finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt durch das beabsichtigte Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ bei der Bundesregierung nach.
Aufhänger: Zweifel des Bundesfinanzministeriums
In der Vorbemerkung weisen die Grünen darauf hin, dass offen sei, ob bei einem Verbot, das gegen Verfassungs- und/oder Europarecht verstößt, ein Staatshaftungsrisiko bestehen könnte. Sie verweisen auf eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) aus dem März vergangenen Jahres zum damaligen Gesetzentwurf Hermann Gröhes für ein Rx-Versandverbot. Darin zitiert das Ministerium ein vom Bundesverband Deutscher Versandapotheken in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Prof. Christian Koenig, das zu dem Schluss kommt, Deutschland setze sich mit einem Rx-Versandverbot der EU-rechtlichen Staatshaftung aus. Für das BMF – in dem seinerzeit übrigens der Bundesgesundheitsminister in spe Jens Spahn als Staatssekretär agierte – ergab sich daraus „die Möglichkeit eines beträchtlichen fiskalischen Risikos“. Es machte seine Zustimmung zum Versandverbot seinerzeit vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) abhängig: Erst wenn dieses keine europarechtlichen Bedenken mehr habe, könne man grünes Licht geben. Bekanntlich blieb das BMWi bei seinen Bedenken.
Die Grünen verweisen nun auf das in dem Koenig-Gutachten
angesprochene Francovich-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1991, nach
dem ein unmittelbarer Haftungsanspruch von einer „hinreichend qualifizierten“
Verletzung des Europarechts abhängt. Eine solche hinreichende Qualifizierung
bejaht Koenig. Das Nachweisdefizit
bei der Rechtfertigung eines „kategorischen Versandhandelsverbotes“ ist für den
Juristen offenkundig. Das Bundesgesundheitsministerium habe „noch nicht einmal
im Ansatz tragfähige statistisch-empirische Befunde bzw. Prognosegrundlagen“
zur Rechtfertigung des Verbotes vorgelegt. Zudem habe es die
Erfolgsaussichten möglicher milderer Mittel nicht ausgelotet. Andere Juristen sehen die Gefahr einer Staatshaftung übrigens anders – aber das bleibt unerwähnt.
Grüne verweisen auf BMWi-Honorargutachten
Bestärkt in ihren Zweifeln an der Verhältnismäßigkeit des Versandverbots sind die Grünen nun zudem durch das vom BMWi beauftragte Gutachten zur „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“. Denn dieses komme zu dem Schluss, dass die flächendeckende Versorgung in Deutschland aktuell nicht gefährdet und ein Verbot des Versandhandels „nicht vor dem Hintergrund der flächendeckenden Versorgung zu rechtfertigen“ sei. Botendienste von Vor-Ort-Apotheken und Lieferungen von Versandapotheken seien vielmehr „effiziente ergänzende Versorgungsformen der Bevölkerung in der Fläche“, so die Gutachter.
3 Kommentare
Nichts ist den Grünen zu schäbig
von Ratatosk am 01.03.2018 um 18:34 Uhr
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Gutachten Gutachten Gutachten...
von Pharmi am 01.03.2018 um 12:25 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Gutachten Gutachten Gutachten
von Anita Peter am 01.03.2018 um 13:02 Uhr
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