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Stiftung Warentest
Keine cortisonhaltigen Nasensprays bei Heuschnupfen?
Sollen Heuschnupfen-Patienten ihre allergischen Beschwerden mit lokalen Antihistaminika wie Levocabastin (Livocab®) und Azelastin (Vividrin® akut) behandeln oder eher mit topischen Corticoiden wie Beclometason, Mometason und Fluticason? Wissenschaftler haben eine klare Meinung zur besten Lokaltherapie bei allergischer Rhinitis. Stiftung Warentest auch – allerdings eine andere.
Auch wenn in manchen Regionen Deutschlands gerade noch die Überreste der letzten weißen Pracht liegen, denkt Stiftung Warentest bereits weiter. Frühjahr, Pollensaison, Heuschnupfen – welche Tipps haben die Verbraucherschützer auf Lager? Und: Entsprechen diese auch dem Stand der Wissenschaft? DAZ.online hat sich die Pollen-Tipps mal angeschaut.
Was rät Stiftung Warentest bei Heuschnupfen?
Als Mittel der ersten Wahl empfiehlt Stiftung Warentest Cromoglicinsäure noch vor lokalen Antihistaminika. Korrekt weisen die Verbraucherschützer auf die Wirklatenz von zwei Wochen hin. Rascher wirken lokale Antihistaminika. Heuschnupfen-Patienten, die vornehmlich Beschwerden an den Augen hätten, sollten versuchen mit Azelastin, Levocabastin oder Ketotifen der allergischen Reaktion beizukommen. Analog geht der therapeutische Rat für Allergiker mit verstopfter Nase zu antiallergischen Nasensprays. Die Verbraucherschützer präferieren als „Sprays für befreite Nasen“ die Wirkstoffe Azelastin und Levocabastin. Bei stärkeren allergischen Beschwerden empfehlen die Verbraucherschützer orale Antihistaminika wie Cetirizin und Loratadin.
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Von Beclometason, Mometason, Fluticason – kein Wort. Stiftung Warentest vertritt allerdings einen generellen Standpunkt zu corticoidhaltigen Nasensprays bei allergischer Rhinitis: „Nasensprays mit Kortison etwa lindern die Beschwerden und belasten den Körper weit weniger als Kortison in Tabletten- oder Spritzenform. Doch bei Daueranwendung in der Nase sind örtliche Schäden nicht auszuschließen. Wir empfehlen die Sprays nur, wenn andere rezeptfreie Mittel nicht reichen, und für höchstens vier Wochen am Stück.“
1 Kommentar
Scheindebatte...
von Christian Becker am 22.02.2018 um 11:24 Uhr
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