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Anonyme Briefe
Staatsanwaltschaft ermittelt zu Gewaltdrohungen im Zyto-Skandal
Weitere PTA belastet den Apotheker vor Gericht
Am gestrigen Montag wurde vor dem Landgericht Essen die Verhandlung gegen den Apotheker Peter S. fortgesetzt. Verhört wurde eine 43 Jahre alte PTA, die im Sommer 2017 nach zehn Jahren wegen der angespannten Lage gekündigt hat, wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet. Während bislang nur die beiden Whistleblower gegen S. ausgesagt hatten und sechs weitere Apothekenmitarbeiter die Aussage verweigerten, beantwortete sie die Fragen – wie auch ein Fahrer, der gleichfalls am Montag geladen wurde.
Laut WAZ erklärte die PTA, dass sie selbst beobachtet oder von Kollegen erfahren habe, dass der Zyto-Apotheker bei der Herstellung der Chemotherapien gegen Hygienevorschriften verstoßen habe: Beispielsweise sei die Sicherheitsschleuse zum Reinraumlabor offen gestanden oder S. habe die Räume teils in normaler Straßenkleidung betreten. Auch sei teils ohne Handschuhe mit den Zytostatika hantiert worden, erklärte die PTA laut WAZ. Vier Mitarbeiter hätten innerhalb kurzer Zeit im Reinraumlabor gearbeitet, doch teils die Apotheke von einem Tag auf den anderen verlassen, erklärte die PTA laut Correctiv – die auch von Gerüchten über Unregelmäßigkeiten berichtete.
Fahrer kann nichts Schlechtes über Angeklagten sagen
Nach der Razzia und Festnahme von S. vor gut einem Jahr habe seine Mutter – die inzwischen die Apotheke wieder übernommen hat – den Mitarbeitern ein Schweigegebot aufgelegt. Ein Nebenklagevertreter hakte laut der Zeitung nach, ob die Apothekerin Sanktionen angekündigt habe, falls jemand redet. „Ich ging davon aus, dass direkt die fristlose Kündigung folgt, wenn jemand doch etwas erzählt“, zitiert die WAZ die PTA.
Der weiterhin in der Apotheke angestellte Fahrer erklärte laut Correctiv vor Gericht, er könne nichts Schlechtes über den Zytoapotheker sagen. Nach der Inhaftierung seien die Mitarbeiter zusammengerückt, sagte er. Er habe jedoch gehört, der Apotheker teils im Anzug im Labor war – gesehen habe er ihn so dort jedoch selber nicht.
Da der Fahrer in einer WhatsApp-Gruppe von Apothekenmitarbeitern war, beantragten Anwälte von Nebenklägern wie auch die Staatsanwaltschaft laut Correctiv die Beschlagnahme seines Handys – während die Strafverteidiger von S. dies als „Stimmungsmache“ ansahen. Die Richter lehnten die Beschlagnahme jedoch ab, da keine neuen Beweise zu erwarten seien – sondern nur Gerüchte, die ohnehin bekannt seien.
Der Apotheker selber schweigt selber weiterhin zu den Vorwürfen.
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