Ökotest

Pflanzliche Hustenlöser haben die Nase vorn

Stuttgart - 04.01.2018, 13:10 Uhr

Für welche Hustenmittel ist die Wirksamkeit gut belegt? Ökotest hat nachgesehen. (Foto: Picture-Factory / stock.adobe.com)                                     

Für welche Hustenmittel ist die Wirksamkeit gut belegt? Ökotest hat nachgesehen. (Foto: Picture-Factory / stock.adobe.com)                                     


Keine guten Daten für die „Chemie“

Für die beiden Efeupräparate, Prospan® Hustensaft und Sinuc® ist dann die Wirksamkeit nur noch teilweise belegt, finden die Tester. Nachdem sie sonst nichts zu kritisieren hatten, reicht es für die Endnote „befriedigend“. 

Von den chemisch-synthetischen Schleimlösern schneidet keiner besser als „ausreichend“ ab. Ambroxol ratiopharm® Kapseln, Mucosolvan® Hustensaft und Wick Schleimlöser® Retardkapseln erhalten diese Bewertung. Die Datenlage für Ambroxol sei wenig überzeugend, heißt es. Für ACC erachtet Ökotest die Wirksamkeit sogar als nicht belegt. ACC akut® 600 und NAC-ratiopharm® fallen daher mit mangelhaft durch. Ebenfalls nicht überzeugt ist man von den Thymian-Monopräparaten. Aspecton® Hustentropfen und Bronchicum® Thymian-Lutschtabletten werden mit „ausreichend“ eingestuft. Tussamag® erhält weitere Abzüge wegen des Alkoholgehalts und dem Konservierungsmittel Natriumbenzoat. Am Ende reicht es für mangelhaft.

Hustenstiller überzeugen nicht

Den übrigen Hustenstillern im Test kann Ökostest auch nichts abgewinnen. Die beiden Pentoxyverin-haltigen Präparate, Silomat® Saft und Sedotussin® Saft, bekommen die Note „ausreichend“. „Wirksamkeit nicht überzeugend belegt“, befinden die Tester. Zudem enthalten sie bedenkliche Parabene zur Konservierung. Auch von der Datenlage zu Spitzwegerich als Antitussivum  ist man bei Ökotest nicht überzeugt. In Phytohustil®  finden sich zudem 1,1 Prozent Alkohol und ebenfalls Parabene. Das führt zur Endnote „mangelhaft“. Schlusslicht ist Broncho-Sern®. Neben Alkohol und den Mängeln beim Wirksamkeitsnachweis stört man sich hier auch bei der Deklaration. Die Anwendungsdauer sei unzureichend begrenzt, heißt es.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

an alle Freunde des Alkohols

von norbert brand am 09.01.2018 um 8:40 Uhr

oh ja, die 1,1 Prozent (Gärungs?)Alkohol in Phytohustil sind in der Tat sehr bedenklich??. Das ist doch völlig übertrieben. Wenn sich Ökotest schon für die pflanzlichen Wirkstoffe "Expertise ins Haus holt", dann sollten diese Experten nebenbei auch zu dem Schluß kommen, daß solche minimalen Alkoholmengen allenfalls für trockene Alkoholiker, aber nicht für Kinder "bedenklich" sind.

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