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Hüffenhardt
Landgericht verbietet DocMorris-Automaten dauerhaft
Verwaltungsgericht Karlsruhe entscheidet über Schließung
DocMorris hatte in
diesem Jahr in der alten, geschlossenen Apotheke des Ortes Hüffenhardt einen Automaten
eröffnet, der zunächst OTC-Medikamente abgab und auch Rezepte annahm. Schnell
wurde der Automat vom zuständigen Regierungspräsidium wieder geschlossen,
DocMorris eröffnete anschließend aber erneut, um „nur“ noch OTC-Präparate abzugeben.
Aber auch die OTC-Abgabe wurde vom Landgericht Mosbach in mehreren
einstweiligen Verfügungen untersagt – seitdem sind die ehemaligen
Apothekenräume samt Abgabe-Automat geschlossen.
Geklagt hatte vor dem Landgericht unter anderem der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), der sich nach den Eilverfahren auch im Hauptsacheverfahren davon überzeugen will, dass das Geschäftsmodell von DocMorris in Hüffenhardt rechtswidrig ist.Der Verband hatte vor Gericht vorgetragen, dass das niederländische Unternehmen in Hüffenhardt einen Apothekenbetrieb eröffnet habe und somit den hierzulande gültigen Regelungen unterliege. DocMorris hielt dagegen, dass dies nur ein Teil des Versandhandels sei.
Neben dem nun abgeschlossenen Verfahren am Mosbacher Landgericht läuft derzeit noch ein Prozess am Verwaltungsgericht in Karlsruhe. Hier klagt DocMorris selbst – und zwar gegen die Schließungsverfügung des Regierungspräsidiums. Spannend könnte es also werden, wenn das Karlsruher Gericht der Schließung aus verwaltungsrechtlichen Gründen widerspricht. Dann gäbe es ein zivilrechtliches und ein verwaltungsrechtliches Urteil, die sich beide widersprechen. Ob DocMorris die Türen zum Automaten wieder öffnen dürfte, ist unklar. Eine Revision gegen das heute verkündete Urteil durch DocMorris ist möglich, das Unternehmen hatte dies auch schon angekündigt.Diese Revision müsste DocMorris innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Oberlandesgericht in Karlsruhe einlegen.
Ein Urteil mit politischer Brisanz
Auch aus politischer Sicht ist das Urteil wichtig. Denn die Meinung der Landespolitik in Baden-Württemberg zu dem Automaten fiel bislang sehr unterschiedlich aus. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hatte mehrfach betont, dass er das Vorgehen von DocMorris als gefährlich einstufe, weil dadurch bestehende Versorgungsstrukturen gefährdet würden. Gleichzeitig hatte sich allerdings Innen- und Digitalminister Thomas Strobl (CDU) dafür ausgesprochen, den Automaten weiter zu betreiben. Automatisierte Apotheken hätten Vorteile für die Patienten, erklärte Strobl.
Hinzu kommt, dass Baden-Württemberg im ärztlichen Bereich gerade in der Vorreiterrolle für Telemedizin-Modelle steht: Die Ärztekammer Baden-Württemberg hatte als einzige in Deutschland die Videoberatung von Patienten zugelassen. Irgendwann dürfte automatisch die Frage aufkommen, ob die Mediziner online auch verschreiben können. Und auch in der Arzneimittelversorgung stehen spannende Diskussionen im Ländle an: Der LAV will schon bald die erste digitale Rezeptsammelstelle in Baden-Württemberg eröffnen. Ob und inwiefern das heutige Urteil gegen den DocMorris-Automaten auch dieses Vorhaben der Apotheker betreffen könnte, ist derzeit noch völlig unklar.
1 Kommentar
Apothekenautomat
von Struwwelpeetr am 21.12.2017 um 12:26 Uhr
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