- DAZ.online
- News
- Politik
- Die ABDA fühlt sich ü...
Völlig überraschend hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun doch noch das Gutachten zum Apothekenhonorar veröffentlicht. Die bekannt gewordenen Vorab-Versionen wollte die ABDA bislang nicht kommentieren und auch zur finalen Version will sich die Standesvertretung der Apotheker nicht inhaltlich äußern. Nur so viel: Die ABDA hat weiterhin kein Verständnis für das Vorgehen des Ministeriums in dieser Angelegenheit.
Damit hätte wohl niemand mehr gerechnet: Drei Tage vor Weihnachten hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am heutigen Donnerstagnachmittag das Gutachten zum Apothekenhonorar veröffentlicht. Viel hat sich im Vergleich zur Vorversion nicht geändert: Die Gutachter finden, dass die Apotheken durchschnittlich 40.000 Euro pro Apotheke abgeben könnten und immer noch kostendeckend funktionieren würden. Für bedrohte Apotheken soll es einen Strukturfonds geben und zum Thema Versandhandel erklären die Agentur-Mitarbeiter, dass ein Rx-Versandverbot keine Probleme lösen würde.
Mehr zum Thema
Apothekenvergütung
Wirtschaftsministerium veröffentlicht Honorar-Gutachten
In den vergangenen Wochen waren mehrere Vorversionen bekannt geworden. Die ABDA hatte auf diese Versionen nicht reagiert, Präsident Friedemann Schmidt hatte sich gar geweigert, überhaupt von einem Gutachten zu sprechen, gleichzeitig aber angekündigt, dass man alle Gesprächseinladungen ablehnen werde, in denen es um eine Senkung des Honorars gehe. Nun ist das Gutachten allerdings veröffentlicht – und da sich nicht viel am Inhalt geändert hat, könnte die ABDA reagieren.
In einer ersten Stellungnahme beschwert sich ABDA-Sprecher Reiner Kern allerdings in erster Linie über das Vorgehen des BMWi. Gegenüber DAZ.online erklärte er: „Das Verfahren rund um das BMWi-Gutachten war und bleibt holprig. Nicht nur, dass Bestandteile des unfertigen Gutachtens vorab öffentlich gemacht wurden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte auch zugesagt, den begleitenden Beirat, dem die ABDA angehört, vor der offiziellen Veröffentlichung zu einem Gespräch einzuladen. Diese Zusage ist ebenfalls nicht eingehalten worden. Stattdessen ist die finale Textfassung nun schnell noch vor Weihnachten ins Netz gestellt worden.“
10 Kommentare
ABDA ? Sprecher ??
von Michael Wiench am 22.12.2017 um 12:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
ein Witz
von Karl Friedrich Müller am 22.12.2017 um 9:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Von ABDA, PLATZDA und WEGDA ...
von Christian Timme am 21.12.2017 um 22:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Ausklinken
von Reinhard Rodiger am 21.12.2017 um 19:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Gutachten
von Dr.Diefenbach am 21.12.2017 um 17:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Warum sollten ...
von gabriela aures am 21.12.2017 um 22:27 Uhr
Veröffentlichung des Gutachtens
von Hermann Eiken am 21.12.2017 um 17:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Jetzt Wiedersprechen ,Gegengutachten später
von Pöppl am 21.12.2017 um 16:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Gutachten
von Frank ebert am 21.12.2017 um 16:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Widerstand ....
von Carsten Moser am 21.12.2017 um 16:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.