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Völlig überraschend hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun doch noch das Gutachten zum Apothekenhonorar veröffentlicht. Die bekannt gewordenen Vorab-Versionen wollte die ABDA bislang nicht kommentieren und auch zur finalen Version will sich die Standesvertretung der Apotheker nicht inhaltlich äußern. Nur so viel: Die ABDA hat weiterhin kein Verständnis für das Vorgehen des Ministeriums in dieser Angelegenheit.
Damit hätte wohl niemand mehr gerechnet: Drei Tage vor Weihnachten hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am heutigen Donnerstagnachmittag das Gutachten zum Apothekenhonorar veröffentlicht. Viel hat sich im Vergleich zur Vorversion nicht geändert: Die Gutachter finden, dass die Apotheken durchschnittlich 40.000 Euro pro Apotheke abgeben könnten und immer noch kostendeckend funktionieren würden. Für bedrohte Apotheken soll es einen Strukturfonds geben und zum Thema Versandhandel erklären die Agentur-Mitarbeiter, dass ein Rx-Versandverbot keine Probleme lösen würde.
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In den vergangenen Wochen waren mehrere Vorversionen bekannt geworden. Die ABDA hatte auf diese Versionen nicht reagiert, Präsident Friedemann Schmidt hatte sich gar geweigert, überhaupt von einem Gutachten zu sprechen, gleichzeitig aber angekündigt, dass man alle Gesprächseinladungen ablehnen werde, in denen es um eine Senkung des Honorars gehe. Nun ist das Gutachten allerdings veröffentlicht – und da sich nicht viel am Inhalt geändert hat, könnte die ABDA reagieren.
In einer ersten Stellungnahme beschwert sich ABDA-Sprecher Reiner Kern allerdings in erster Linie über das Vorgehen des BMWi. Gegenüber DAZ.online erklärte er: „Das Verfahren rund um das BMWi-Gutachten war und bleibt holprig. Nicht nur, dass Bestandteile des unfertigen Gutachtens vorab öffentlich gemacht wurden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte auch zugesagt, den begleitenden Beirat, dem die ABDA angehört, vor der offiziellen Veröffentlichung zu einem Gespräch einzuladen. Diese Zusage ist ebenfalls nicht eingehalten worden. Stattdessen ist die finale Textfassung nun schnell noch vor Weihnachten ins Netz gestellt worden.“
ABDA: Gutachten wurde ohne Absprache veröffentlicht
Informationen von DAZ.online zufolge liegt Kern richtig: Noch in der vergangenen Woche hatte das BMWi eigentlich einen Termin vorgesehen, bei dem alle Mitglieder des Beirats zusammenkommen sollten, um vom Ministerium eine finale Version des Gutachtens erklärt zu bekommen. Dem Vernehmen nach wurde dieses Treffen aber wieder aus dem Kalendern gestrichen. Ohne Abstimmung mit den Verbänden – zu denen neben der ABDA auch der GKV-Spitzenverband und der Phagro gehören – hat das BMWi nun also Fakten geschaffen.
Kern erklärt weiter: „Parallel hat das BMWi eine Einladung zu einem Beiratstermin am 10. Januar 2018 geschickt. Was es dort noch zu besprechen gibt, bleibt abzuwarten. Wir werden den finalen Gutachtentext jetzt kritisch prüfen und uns dann dazu äußern.“
Dass die ABDA nun sofort mit ihrem eigenen Honorar-Gutachten, das Schmidt bereits angekündigt hatte, antwortet, ist unwahrscheinlich. Schmidt hatte nach der vergangenen ABDA-Mitgliederversammlung gesagt, dass man das eigene Papier erst mit der Politik besprechen wolle, wenn das BMWi-Gutachten Teil eines politischen Prozesses werde, wenn es also beispielsweise genutzt würde, um die Arzneimittelpreisverordnung zu ändern. Und da eine Regierungsbildung noch in weiter Ferne liegt, ist auch eine schnelle Nutzung des BMWi-Gutachtens derzeit unrealistisch.
10 Kommentare
ABDA ? Sprecher ??
von Michael Wiench am 22.12.2017 um 12:19 Uhr
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ein Witz
von Karl Friedrich Müller am 22.12.2017 um 9:19 Uhr
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Von ABDA, PLATZDA und WEGDA ...
von Christian Timme am 21.12.2017 um 22:07 Uhr
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Ausklinken
von Reinhard Rodiger am 21.12.2017 um 19:49 Uhr
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Gutachten
von Dr.Diefenbach am 21.12.2017 um 17:34 Uhr
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AW: Warum sollten ...
von gabriela aures am 21.12.2017 um 22:27 Uhr
Veröffentlichung des Gutachtens
von Hermann Eiken am 21.12.2017 um 17:07 Uhr
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Jetzt Wiedersprechen ,Gegengutachten später
von Pöppl am 21.12.2017 um 16:57 Uhr
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Gutachten
von Frank ebert am 21.12.2017 um 16:49 Uhr
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Widerstand ....
von Carsten Moser am 21.12.2017 um 16:31 Uhr
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