Honorar-Gutachten

Die ABDA fühlt sich übergangen

Berlin - 21.12.2017, 16:05 Uhr

Kein Verständnis: ABDA-Sprecher Reiner Kern erklärt zum veröffentlichten Honorar-Gutachten, dass die ABDA das Vorgehen des Ministeriums als holprig empfinde. (Foto: ABDA)

Kein Verständnis: ABDA-Sprecher Reiner Kern erklärt zum veröffentlichten Honorar-Gutachten, dass die ABDA das Vorgehen des Ministeriums als holprig empfinde. (Foto: ABDA)


Völlig überraschend hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun doch noch das Gutachten zum Apothekenhonorar veröffentlicht. Die bekannt gewordenen Vorab-Versionen wollte die ABDA bislang nicht kommentieren und auch zur finalen Version will sich die Standesvertretung der Apotheker nicht inhaltlich äußern. Nur so viel: Die ABDA hat weiterhin kein Verständnis für das Vorgehen des Ministeriums in dieser Angelegenheit.

Damit hätte wohl niemand mehr gerechnet: Drei Tage vor Weihnachten hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am heutigen Donnerstagnachmittag das Gutachten zum Apothekenhonorar veröffentlicht. Viel hat sich im Vergleich zur Vorversion nicht geändert: Die Gutachter finden, dass die Apotheken durchschnittlich 40.000 Euro pro Apotheke abgeben könnten und immer noch kostendeckend funktionieren würden. Für bedrohte Apotheken soll es einen Strukturfonds geben und zum Thema Versandhandel erklären die Agentur-Mitarbeiter, dass ein Rx-Versandverbot keine Probleme lösen würde.

In den vergangenen Wochen waren mehrere Vorversionen bekannt geworden. Die ABDA hatte auf diese Versionen nicht reagiert, Präsident Friedemann Schmidt hatte sich gar geweigert, überhaupt von einem Gutachten zu sprechen, gleichzeitig aber angekündigt, dass man alle Gesprächseinladungen ablehnen werde, in denen es um eine Senkung des Honorars gehe. Nun ist das Gutachten allerdings veröffentlicht – und da sich nicht viel am Inhalt geändert hat, könnte die ABDA reagieren.

In einer ersten Stellungnahme beschwert sich ABDA-Sprecher Reiner Kern allerdings in erster Linie über das Vorgehen des BMWi. Gegenüber DAZ.online erklärte er: „Das Verfahren rund um das BMWi-Gutachten war und bleibt holprig. Nicht nur, dass Bestandteile des unfertigen Gutachtens vorab öffentlich gemacht wurden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte auch zugesagt, den begleitenden Beirat, dem die ABDA angehört, vor der offiziellen Veröffentlichung zu einem Gespräch einzuladen. Diese Zusage ist ebenfalls nicht eingehalten worden. Stattdessen ist die finale Textfassung nun schnell noch vor Weihnachten ins Netz gestellt worden.“

ABDA: Gutachten wurde ohne Absprache veröffentlicht

Informationen von DAZ.online zufolge liegt Kern richtig: Noch in der vergangenen Woche hatte das BMWi eigentlich einen Termin vorgesehen, bei dem alle Mitglieder des Beirats zusammenkommen sollten, um vom Ministerium eine finale Version des Gutachtens erklärt zu bekommen. Dem Vernehmen nach wurde dieses Treffen aber wieder aus dem Kalendern gestrichen. Ohne Abstimmung mit den Verbänden – zu denen neben der ABDA auch der GKV-Spitzenverband und der Phagro gehören – hat das BMWi nun also Fakten geschaffen.

Kern erklärt weiter: „Parallel hat das BMWi eine Einladung zu einem Beiratstermin am 10. Januar 2018 geschickt. Was es dort noch zu besprechen gibt, bleibt abzuwarten. Wir werden den finalen Gutachtentext jetzt kritisch prüfen und uns dann dazu äußern.“

Dass die ABDA nun sofort mit ihrem eigenen Honorar-Gutachten, das Schmidt bereits angekündigt hatte, antwortet, ist unwahrscheinlich. Schmidt hatte nach der vergangenen ABDA-Mitgliederversammlung gesagt, dass man das eigene Papier erst mit der Politik besprechen wolle, wenn das BMWi-Gutachten Teil eines politischen Prozesses werde, wenn es also beispielsweise genutzt würde, um die Arzneimittelpreisverordnung zu ändern. Und da eine Regierungsbildung noch in weiter Ferne liegt, ist auch eine schnelle Nutzung des BMWi-Gutachtens derzeit unrealistisch.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Laut Honorargutachten bekommen sie 1,1 Milliarden Euro mehr als „angemessen“

Bild-Zeitung greift Apotheker massiv an

Angebliche Milliarden-„Überfinanzierung“ der Apotheken / BMWi soll nachrechnen lassen

Verwirrspiel um Honorargutachten

Weitere Gutachten-Leaks in der Presse – Gutachter halten nichts vom Rx-Versandverbot

Honorargutachten sorgt für Schlagzeilen

10 Kommentare

ABDA ? Sprecher ??

von Michael Wiench am 22.12.2017 um 12:19 Uhr

Die Organisation, die unsere Interessen vertreten sollte, hat einen Sprecher ? Echt ? Seit wann ?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

ein Witz

von Karl Friedrich Müller am 22.12.2017 um 9:19 Uhr

wie kann sich die ABDA übergangen fühlen, die JEDESMAL sich im Vorfeld weigert, sich vorzubereiten und vor fauler Ahnungslosigkeit nur so strotzt!

Einen überflüssigeren Verband gibt es nicht!
Kostet viel Geld für NULL Arbeit!!! UNSER GELD !!!!

WEG MIT DEM PROTZBAU!!!
ALLE ZURÜCKTRETEN !!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Von ABDA, PLATZDA und WEGDA ...

von Christian Timme am 21.12.2017 um 22:07 Uhr

FROHE WEIHNACHTEN ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ausklinken

von Reinhard Rodiger am 21.12.2017 um 19:49 Uhr

Überraschend darf ein sonst unsichtbarer Pressesprecher ans Licht.Die eigentlich Zuständigen haben sich ausgeklinkt.Das passt ja zur bisherigen Verhaltensweise, 60% zu vergessen.
Es ist unverdaulich, solche Deklassierung - zumal in Kernpunkten lange bekannt- einfach so flapsig abzufertigen.
Schweigen bei solch vitalen Sachverhalten kann als Zustimmung gedeutet werden.Ein weiterer Sargnagel.
Der Stil des Ministeriums mag dies herausfordern, es reicht nicht.Wer sich gegen derartige Nichtachtung und Deprofessionalisierung nicht wirklich wehrt, verdient es nicht anders.Dazu gehört akribische Gegendarstellung.Wo bleibt sie? Die Argumente müssen vor GROKO-Sondierung platziert sein!!
Das Vorschicken von Herrn Kern signalisiert: da kommt nichts mehr. Das wäre ein folgenreiches Ausklinken.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Gutachten

von Dr.Diefenbach am 21.12.2017 um 17:34 Uhr

Das Hauen und Stechen gegen uns geht nun in die nächste Runde.Leider in eine entscheidende,denn jetzt ist die Politik aktiv.Und nochmals gesagt,damit ruiniert man ja mindestens einen Arbeitsplatz pro Apotheke,wenn nicht den Betrieb gleich mit.Was dieser Staat sich erlaubt,hat ja wohl nur noch Demokratur zur Grundlage,dafür darf man sich dann täglich das Toleranzgeschwafel anhören,wenn irgendwelche Randgruppen mal wieder "aktiv"waren.Und direkt nachgefragt:War man wirklich der Ansicht,dass alles was im Vorfeld an die Presse gelangte,aus der Luft gegriffen sei?Aber mal Klartext:Wenn wirklich SO mit unserem Beruf verfahren wird und man sehenden Auges Betriebe an die Wand fährt,dann können im ABDA Haus nicht alle auf ihren Posten bleiben.Jedes Jahr höhere Beiträge,dann so etwas:Rücktritte oder "personelle Veränderungen"sind wohl ,Weihnachten hin oder her,unabdingbar......Solche Strategiefehler gehen nicht!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Warum sollten ...

von gabriela aures am 21.12.2017 um 22:27 Uhr

ABDAs irgendwas ändern ?
Die sitzen warm, gemütlich und trocken.
Und der einzige winzige Stachel, KP Siemsen hat sich aus letztlich verfrühter und sinnloser Loyalität zurückgezogen.
Also kann das Schweigen fröhlich weitergehen, wer sollte denn an Stühlen sägen ? Haben sich doch alle lieb in der Lindenstraße.

Veröffentlichung des Gutachtens

von Hermann Eiken am 21.12.2017 um 17:07 Uhr

Morgen wird wieder alles in den Zeitungen und Medien breitgetreten. Wo lesen wir dann etwas von einem Gegengutachten, das die ABDA doch in der Schublade hat? Wo lesen wir etwas, dass das Elaborat von 2hm mit der realen Apothekenwirklichkeit nichts aber auch gar nichts zu tun hat, dass es ein Gefälligkeitsgutachten für den Versand ist, zu einem Apothekensterben von über 50% führt und somit die Arzneimittelversorgung in Deutschland massiv gefährdet, sodass dann der Arzneimittelversand weiterhin notwendig sei!! --Arzneimittel sind keine trivialen Handelsartikel wie Bonbons, -- und Apotheken keine Logistikbetriebe. Sie und die dort arbeiten unterliegen der Arzneimittel- und Apothekengesetzgebung und fühlen sich als Heilberufler. ---Das müsste auch ein in Gesundheitsfragen gering bedarftes Wirtschaftsministerium wissen, und wenn nicht, sich wenigstens vom Gesundheitsministerium und wirklichen Apothekeninsidern wie z.B. die Apothekentreuhand belehren lassen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Jetzt Wiedersprechen ,Gegengutachten später

von Pöppl am 21.12.2017 um 16:57 Uhr

Über diese Gutachten können wir nicht reden und wollen wir nicht,weil es voll mit Fehlern ist...also zumindestens jetzt klar Fehler aufzeigen/ Widersprechenn und somit entkräftigen!

Ein Gegengutachten erst dann zu bringen wnn die neue Regierung auf diese Papier zugreifen will ist zwar oberflächlich richtig, aber bis dahin haben sich die Grundaussagen von dem Papier schon in den Köpfen der Poliitker festgesetzt! Wir brauchen ein klares Statement dagegn jetzt,auch als Argumentationshilfe für die Politiker welche uns glauben und nicht diesem Wisch!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Gutachten

von Frank ebert am 21.12.2017 um 16:49 Uhr

Ich will gar nicht kostendeckend arbeiten, ich will Gewinne machen und Geld verdienen, aber das ist ja zuviel verlangt. Wann erklärt mal irgendjemand diesen Menschen was wir leisten, während andere abzocken, betrügen und viel viel Geld fürs nichtstun bekommen. Bätschi ! Mich wundert es langsam nicht mehr, warum die Afd 13 Prozent bekommt, man wird nur noch verarscht!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Widerstand ....

von Carsten Moser am 21.12.2017 um 16:31 Uhr

"Die bekannt gewordenen Vorab-Versionen wollte die ABDA bislang nicht kommentieren und auch zur finalen Version will sich die Standesvertretung der Apotheker nicht inhaltlich äußern. Nur so viel: Die ABDA hat weiterhin kein Verständnis für das Vorgehen des Ministeriums in dieser Angelegenheit."

Oohooooo! Na das ist ja wirklich eine unerhörte Unmutsäusserung. Das Bmwi wird zittern.

Da können sich die Pharmzeutinnen und Pharmazeuten ja beruhigt über Weihnachten zurück legen, wenn Ihre Interessen so deutlich vertreten werden ....

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.