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mehr Licht ins Honorargutachtendunkel
Hier wurden die Milliarden übersehen
Umgang mit den Gemeinkosten unklar
Zudem muss dieser Argumentation entgegengehalten werden, dass der Festzuschlag das einzig mögliche Entgelt für den gesetzlichen Versorgungsauftrag ist. Ein wesentlicher Zweck der Arzneimittelpreisverordnung ist, diesen Versorgungsauftrag zu finanzieren. Dass seit 2004 OTC-Arzneimittel nicht mehr preisgebunden sind, sollte daran nichts ändern. Demnach müssten die Gemeinkosten der Apothekeninfrastruktur über den Festzuschlag finanziert werden. Ob die Studienautoren dies auch so sehen, erscheint angesichts der Zusammenfassung fraglich. Es ist leider nicht klar zu erkennen, wie dort mit den Gemeinkosten für Räume, Möbel, Geräte, Fahrzeuge, Energie und Verwaltung umgegangen wird. Vermutlich verteilt die Studie diese Kosten gleichmäßig auf alle abgegebenen Packungen. Dann wären die Diskrepanzen leicht zu erklären. Denn die Autoren gehen davon aus, dass 39,7 Prozent der abgegebenen Packungen verschreibungspflichtige Arzneimittel sind. Bei einer solchen Rechnung müssten dann 60,3 Prozent der Gemeinkosten von Selbstzahlern getragen werden.
Prozentualen Aufschlag erhöhen, aber deckeln
Im Gegensatz zum Festzuschlag betrachten die Autoren den 3-prozentigen Aufschlag als zu niedrig. Denn sie gehen davon aus, dass dieser „die Warenwirtschaft und die Abrechnung“ honorieren solle. Darum solle der Zuschlag auf 4,8 Prozent erhöht und zugleich gedeckelt werden. Darum würde dies die massive Senkung des Festzuschlags nicht kompensieren. Zudem geht die Argumentation an der Entstehungsgeschichte des Kombimodells vorbei. Die Grundidee war damals, den prozentualen Aufschlag möglichst klein zu halten und den packungsabhängigen Aufwand über den Festzuschlag zu honorieren. Denn die Mühe im Backoffice hängt mehr von der Packungszahl als von ihrem Wert ab.
10 Kommentare
Nur 2 Fragen
von Brunsmann am 07.12.2017 um 12:20 Uhr
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Genau diese Art Diskussion brauchen wir!
von Wolfgang Müller am 07.12.2017 um 12:11 Uhr
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Querfinanzierung OTC
von Michael Mischer am 07.12.2017 um 8:19 Uhr
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Studiengrundlage
von Gerhard Zück am 06.12.2017 um 23:38 Uhr
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AW: Studiengrundlage offen
von Reinhard Rodiger am 07.12.2017 um 0:03 Uhr
AW: "Wir betreiben keine taktischen Spielchen!"
von Christian Giese am 07.12.2017 um 9:56 Uhr
Wo bleibt die Qualität?
von T. La Roche am 06.12.2017 um 21:44 Uhr
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AW: Wo bleibt die Qualität
von Reinhard Rodiger am 07.12.2017 um 0:24 Uhr
Fehlanalyse?
von Reinhard Rodiger am 06.12.2017 um 20:45 Uhr
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Kostendeckung
von Florian Becker am 06.12.2017 um 18:16 Uhr
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