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AkdÄ warnt
Nierenversagen durch vermeintlich harmlose Vitamin-D-Präparate
Bei welcher Tagesdosis liegt die Grenze?
Eine Expertenkommission der zuständigen Bundesoberbehörden, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), befasst sich mit der Abgrenzung von Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Diese hat vergangenes Jahr eine Stellungnahme zu Vitamin D herausgegeben.
Dort heißt es: „Bis zu einer Tagesdosis von 20 μg Vitamin D kann im Kontext der Ernährung/Nahrungsergänzung noch von einer ernährungsspezifischen beziehungsweise einer physiologischen Wirkung ausgegangen werden […]. Präparate bis zu einer Tagesdosis von 20 μg Vitamin D können daher als Nahrungsergänzungsmittel gemäß § 1 NemV eingestuft werden. Allerdings nur wenn alle lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt und die empfohlenen Anwendungsgebiete nicht eine Einstufung als Arzneimittel rechtfertigen.“
Die Grenze von 20 µg pro Tag orientiert sich an der Zufuhrempfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). 20 µg werden für Erwachsene von der DGE als notwendig erachtet, um die psychischen und physischen Funktionen aufrechtzuerhalten. Bei Tagesdosen, die diese Grenze überschreiten, sieht die Expertenkommission keine „ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung im Kontext der Ernährung“ mehr. Entsprechende Präparate wären also nicht mehr als NEM einzustufen, sondern müssten als Arzneimittel zugelassen werden.
Tricksen mit der Tagesdosis
Wenn man also die Tagesdosis entsprechend festsetzt, können völlig problemlos hochdosierte Mittel als NEM vertrieben werden. Ein Beispiel: das Präparat Vitamin-D3-Liquid von Pure Encapsulations®, mit einer Dosierung von 1000 IE pro Tropfen ist als NEM auf dem Markt (zum Vergleich: Vigantol®-Öl, bei dem ein Tropfen 500 IE Vitamin D3 enthält, als verschreibungspflichtiges Arzneimittel). Die beim Pure-Encapsulations®-Präparat angegebenen Health-Claims rechtfertigen keine Einstufung als Arzneimittel. Die Verzehrempfehlung „1 Tropfen alle zwei Tage“ entspricht einer Tagesdosis von 12,5 µg und liegt somit unter der Grenze von 20 µg pro Tag. Das Präparat hat also rechtmäßig den Status eines NEM.
Im Zweifel die Aufsichtsbehörde kontaktieren
In der Praxis müssen die regional zuständigen Behörden jedes
Präparat einzeln beurteilen. Daher rät die AMK, sich bei Zweifeln, ob
ein Präparat tatsächlich als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden
darf, an die für die Apothekenaufsicht regional zuständige Behörde zu
wenden.
10 Kommentare
Vitamin-D-Dosierung
von Dr. Karsten Ehring am 27.11.2019 um 22:20 Uhr
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Vitamin d3
von Ursula Zais am 27.11.2018 um 14:58 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Vitamin d3
von Ramona Zborowski am 28.11.2018 um 15:11 Uhr
KEIN Vitamin
von Reinhard am 07.04.2018 um 21:07 Uhr
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Vitamin D3
von Wolfgang am 03.12.2017 um 15:33 Uhr
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AW: Vitamin D3
von Ramona Zborowski am 28.11.2018 um 15:17 Uhr
Kann so nicht stimmen
von Steffen am 02.12.2017 um 14:25 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Kann so nicht stimmen
von Daniel am 02.12.2017 um 14:54 Uhr
AW: Kann so nicht stimmen
von Steffen am 03.12.2017 um 8:59 Uhr
Überprüfen durch Blutabnahme bei Hausärztin
von Cornelia Stark am 01.12.2017 um 19:48 Uhr
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