Eine Expertenkommission der zuständigen Bundesoberbehörden,
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), befasst sich mit der Abgrenzung
von Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Diese hat vergangenes Jahr eine
Stellungnahme zu Vitamin D herausgegeben.
Dort heißt es: „Bis zu einer Tagesdosis von 20 μg Vitamin D kann im Kontext der Ernährung/Nahrungsergänzung noch von einer ernährungsspezifischen beziehungsweise einer physiologischen Wirkung ausgegangen werden […]. Präparate bis zu einer Tagesdosis von 20 μg Vitamin D können daher als Nahrungsergänzungsmittel gemäß § 1 NemV eingestuft werden. Allerdings nur wenn alle lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt und die empfohlenen Anwendungsgebiete nicht eine Einstufung als Arzneimittel rechtfertigen.“
Die Grenze von 20 µg pro Tag orientiert sich an der Zufuhrempfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). 20 µg werden für Erwachsene von der DGE als notwendig erachtet, um die psychischen und physischen Funktionen aufrechtzuerhalten. Bei Tagesdosen, die diese Grenze überschreiten, sieht die Expertenkommission keine „ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung im Kontext der Ernährung“ mehr. Entsprechende Präparate wären also nicht mehr als NEM einzustufen, sondern müssten als Arzneimittel zugelassen werden.
10 Kommentare
Vitamin-D-Dosierung
von Dr. Karsten Ehring am 27.11.2019 um 22:20 Uhr
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Vitamin d3
von Ursula Zais am 27.11.2018 um 14:58 Uhr
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AW: Vitamin d3
von Ramona Zborowski am 28.11.2018 um 15:11 Uhr
KEIN Vitamin
von Reinhard am 07.04.2018 um 21:07 Uhr
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Vitamin D3
von Wolfgang am 03.12.2017 um 15:33 Uhr
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AW: Vitamin D3
von Ramona Zborowski am 28.11.2018 um 15:17 Uhr
Kann so nicht stimmen
von Steffen am 02.12.2017 um 14:25 Uhr
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AW: Kann so nicht stimmen
von Daniel am 02.12.2017 um 14:54 Uhr
AW: Kann so nicht stimmen
von Steffen am 03.12.2017 um 8:59 Uhr
Überprüfen durch Blutabnahme bei Hausärztin
von Cornelia Stark am 01.12.2017 um 19:48 Uhr
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