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Cialis? Da gibt's doch jetzt was in günstig!
Cialis geht doch auch bei Prostataproblemen, ...
... meint der Patient. Das habe er im Fernsehen gesehen. Warum Cialis® denn seine Krankenkasse nicht bezahle? „Cialis® und auch die generischen Tadalafil-Arzneimittel darf der Arzt für zwei Patientengruppen verordnen", erklärt der Apotheker. Tadalafil hilft – wie im vorliegenden Fall – Patienten, die unter Erektionsstörungen leiden, aber dennoch ein aktives Sexualleben haben. „In diesem Fall ist Tadalafil ein sogenanntes Lifestyle-Arzneimittel, das die Krankenkasse nicht erstattet". Auch alle weiteren Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion hat der G-BA hier eingestuft, also auch Sildenafil, Vardenafil und Avanafil.
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Es gibt aber noch eine weitere Patientengruppe, die von den PDE-5-Hemmern profitiert: Tadalafil verbessert die vaskuläre Entspannung nicht nur im Schwellkörper, sondern auch in den versorgenden Blutgefäßen von Blase und Prostata. Der Wirkstoff verbessert so einen durch das benigne Prostatasyndrom (BPS) verursachte Harnabflussstörung. Die Krankenkasse trägt die Arzneimittelkosten für eine medikamentöse Therapie des BPS, sie erstattet in diesen Fällen also auch die Kosten für Cialis® und die neuen Tadalafil-Generika. Für die Behandlung des benignen Prostatasyndroms besteht nur für die Tadalafil-Stärke von 5 mg die Zulassung.
2 Kommentare
Bestätigung meiner E-mail Adresse
von Lucien RADERMECKER am 23.09.2019 um 12:18 Uhr
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Potenzprobleme nach Prostataoperation
von Lucien RADERMECKER am 23.09.2019 um 10:53 Uhr
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