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Zum Start des Entlassmanagements
Was Apotheker zum Entlassrezept wissen müssen
Am 1. Oktober tritt der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Kraft. Ab dann dürfen Klinikärzte unter bestimmten Umständen Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus Rezepte mitgeben, die dann in der Apotheke eingelöst werden können. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Woran erkennt man ein Entlassrezept?
Als Entlassrezepte werden Muster-16-Rezepte, also die üblichen „rosa“ Rezepte, verwendet, die allerdings als Entlassrezepte gekennzeichnet sind.
Außerdem
wird im Statusfeld das einstellige
Kennzeichen „4” aufgedruckt.
Achtung: BtM- und T-Rezepte
sind nicht speziell gekennzeichnet. Sie kann man nur an der „4“ im Statusfeld
erkennen.
Darf jeder Klinikarzt Entlassrezepte ausstellen?
Das Verordnungsrecht kann durch Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztausbildung ausgeübt werden (vgl. § 4 Abs. 4 RahmenV-EntM). Klinikärzte verwenden bis zum Erhalt einer eigenen Krankenhausarztnummer eine siebenstellige Pseudoarztnummer (4444444), an achter und neunter Stelle ergänzt die Klinik einen Fachgruppencode.
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