Zum Start des Entlassmanagements

Was Apotheker zum Entlassrezept wissen müssen

Stuttgart - 29.09.2017, 09:00 Uhr

Welche Hürden bringt das Entlassmanagement für Apotheken? (Foto: deagreez / stock.adobe.com)

Welche Hürden bringt das Entlassmanagement für Apotheken? (Foto: deagreez / stock.adobe.com)


Am 1. Oktober tritt der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Kraft. Ab dann dürfen Klinikärzte unter bestimmten Umständen Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus Rezepte mitgeben, die dann in der Apotheke eingelöst werden können. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Woran erkennt man ein Entlassrezept?

Als Entlassrezepte werden Muster-16-Rezepte, also die üblichen „rosa“ Rezepte,  verwendet, die allerdings als Entlassrezepte gekennzeichnet sind. 

Außerdem wird im Statusfeld das einstellige Kennzeichen „4” aufgedruckt.
Achtung: BtM- und T-Rezepte sind nicht speziell gekennzeichnet. Sie kann man nur an der „4“ im Statusfeld erkennen.

Darf jeder Klinikarzt Entlassrezepte ausstellen?

Das Verordnungsrecht kann durch Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztausbildung ausgeübt werden (vgl. § 4 Abs. 4 RahmenV-EntM). Klinikärzte verwenden bis zum Erhalt einer eigenen Krankenhausarztnummer eine siebenstellige Pseudoarztnummer (4444444), an achter und neunter Stelle ergänzt die Klinik einen Fachgruppencode.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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