Beratungs-Quickie

Wissenswertes zur Schubbehandlung bei MS

München - 07.09.2017, 13:00 Uhr

Eine Infusion mit Methylprednisolon kann die Schubdauer verkürzen. (Foto: rukxstockphoto  / Fotolia)

Eine Infusion mit Methylprednisolon kann die Schubdauer verkürzen. (Foto: rukxstockphoto  / Fotolia)


Welche Punkte sind bei der Beratung wichtig? Was für Zusatzinformationen kann man geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jeden Donnerstag einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über das Glucocorticoid Methylprednisolon zur parenteralen Anwendung sowie Hilfsmittel für dessen intravenöse Verabreichung für eine Frau mittleren Alters, die einen akuten MS-Schub hat.

Formalien-Check

Die Kundin kommt am Tag der Rezeptausstellung in die Apotheke. Sie bewegt sich sehr langsam und vorsichtig und hält sich am HV-Tisch fest. Sie reicht ihr Rezept mit der Bitte ein, alles in die nahegelegene Praxis der Neurologin zu bringen.

Verordnet sind eine N2-Packung Urbason® solubile forte 1000 mg mit fünf Pulvern (Trockensubstanz) und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung/Infusionslösung sowie eine N2-Packung Isotonische Kochsalzlösung 0,9% mit zehn Stück Infusionslösungen zu je 250 ml und fünf Infusionsbestecke.

Das Rezept ist vollständig und eindeutig. Hilfsmittel und Arzneimittel dürfen jedoch nicht zusammen auf einem Rezept verordnet sein. Auf der vorliegenden Verordnung ist Position drei zu streichen, und die Apotheke beliefert hier die Arzneimittel. Ein separates Hilfsmittelrezept (mit der Ziffer 7 im entsprechenden Statusfeld und mit der Diagnose) muss in der Praxis angefordert werden. Die Belieferung von Hilfsmitteln ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Apotheke dem Hilfsmittelliefervertrag mit dem jeweiligen Kostenträger beigetreten ist. Die Apotheke muss sich den Empfang von Hilfsmitteln auf der Rezeptrückseite mit Datum und Unterschrift bestätigen lassen.

Für die beiden Arzneimittel ist kein Aut-idem angekreuzt, Rabattverträge sind daher zu beachten. Eine Packung Urbason® solubile forte 1000 mg mit fünf Stück hat die Normgröße N3, die auch abzugeben ist. Ist eine Arzneimittelmenge mit Stückzahl und Normgröße verordnet, so ist für die Rezeptbelieferung nach Rahmenvertrag § 4 Absatz 1c Satz 2 die Stückzahl entscheidend.

Die Kundin ist gebührenpflichtig. Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig. 



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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