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Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Von Uwe May / Cosima Bauer / Heinz-Uwe Dettling
Die Apothekergenossenschaft Noweda und der Deutsche Apotheker Verlag haben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ihr wettbewerbsökonomisches Gutachten zur Rx-Preisbindung übergeben. Gröhe bezeichnete das Gutachten als „weiteren, starken Beleg“ dafür, dass das Rx-Versandverbot der richtige Weg sei. Er versprach, das Thema in eventuellen Koalitionsverhandlungen erneut anzubringen.
Der Großhändler Noweda und der Deutsche Apotheker Verlag hatten das gesundheitspolitische und wettbewerbsökonomische Gutachten zum Apothekenmarkt nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung in Auftrag gegeben. Die Autoren sind der Gesundheitsökonom Uwe May, die Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer und der Jurist Heinz-Uwe Dettling. Unter dem Titel „Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel – Wettbewerbsökonomische und gesundheitspolitische Begründetheit“ ist das Werk kürzlich als Buch erschienen.
Ziel des Gutachtens war es, die vom EuGH in seinem Urteil bemängelte „Argumentationslücke“ zu schließen. Der Gerichtshof hatte in seiner Rechtsprechung mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik nicht ausreichend nachgewiesen habe, dass die Rx-Preisbindung und die flächendeckende Arzneimittelversorgung miteinander verknüpft seien. In ihrem Gutachten belegen May/Bauer/Dettling, dass sich die Verschiebung von Marktanteilen zugunsten von EU-Versandapotheken negativ auf das engmaschige Apothekennetz in Deutschland auswirken wird. Besonders schmerzlich ist dies laut Gutachten für die Versorgungslage in kleineren Orten, in denen es im Umkreis von fünf Kilometern nur eine Apotheke gibt. In Deutschland gibt es demnach 1711 Apotheken, die die einzige Apotheke im Umkreis von fünf Kilometern sind. Solche „Solitärapotheken" müssten schließen, wenn die politische Handlungsoption des sogenannten „sanften Wettbewerbs“ mit beschränkten Boni realisiert wird.
Noweda-Chef Michael P. Kuck sowie der Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlags, Christian Rotta, haben das Gutachten am gestrigen Montag in Berlin an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) übergeben. Bei Gröhe ist die Argumentation des Gutachtens auf offene Ohren gestoßen. Der Minister erklärte im Rahmen der Übergabe: „Das juristische Gutachten ist ein weiterer starker Beleg dafür, dass ein Rx-Versandverbot der richtige Weg ist.“
Gröhe zeigte sich verärgert darüber, dass die Rx-Preisbindung überhaupt vor dem EuGH gelandet ist. Er erinnerte an die Ursprünge des Rx-Versandhandels: „Wir haben den Rx-Versandhandel damals erlaubt, unter der Voraussetzung, dass die Rx-Preisbindung bestehen bleibt. Diesen Kompromiss hat der Versandhandel aufgekündigt.“ Damals sei der Versand unter der Prämisse erlaubt worden, dass die Preisbindung unangetastet bleibe.
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Von Uwe May / Cosima Bauer / Heinz-Uwe Dettling
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. Oktober 2016 entschieden, dass für Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland die für deutsche Apotheken geltende Preisbindung gemäß Arzneimittelpreisverordnung nicht zur Anwendung kommt. Es ist absehbar, dass es in Folge der Entscheidung zu einer nennenswerten Verschiebung von Marktanteilen zugunsten von EU-Versandapotheken und zu Lasten der öffentlichen Apotheken in Deutschland kommen wird. Die Autoren weisen nach, dass die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland und das im Patienteninteresse bestehende Apothekennetz mit persönlicher Beratung und ortsnahen Services durch Apotheken vor Ort nur durch ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aufrechterhalten werden kann.
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