Preisbindung und Rx-Versandverbot

Noweda und Deutscher Apotheker Verlag übergeben Gutachten an Gröhe

Berlin - 05.09.2017, 07:00 Uhr

Der Verleger des Deutschen Apotheker Verlages Dr. Christian Rotta (li.) und Noweda-Chef Dr. Michael P. Kuck (re.) übergeben das wettbewerbsökonomische und gesundheitspolitische Gutachten zur Rx-Preisbindung an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). (Foto: Schinkel / BMG)

Der Verleger des Deutschen Apotheker Verlages Dr. Christian Rotta (li.) und Noweda-Chef Dr. Michael P. Kuck (re.) übergeben das wettbewerbsökonomische und gesundheitspolitische Gutachten zur Rx-Preisbindung an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). (Foto: Schinkel / BMG)


Die Apothekergenossenschaft Noweda und der Deutsche Apotheker Verlag haben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ihr wettbewerbsökonomisches Gutachten zur Rx-Preisbindung übergeben. Gröhe bezeichnete das Gutachten als „weiteren, starken Beleg“ dafür, dass das Rx-Versandverbot der richtige Weg sei. Er versprach, das Thema in eventuellen Koalitionsverhandlungen erneut anzubringen.

Der Großhändler Noweda und der Deutsche Apotheker Verlag hatten das gesundheitspolitische und wettbewerbsökonomische Gutachten zum Apothekenmarkt nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung in Auftrag gegeben. Die Autoren sind der Gesundheitsökonom Uwe May, die Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer und der Jurist Heinz-Uwe Dettling. Unter dem Titel „Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel – Wettbewerbsökonomische und gesundheitspolitische Begründetheit“ ist das Werk kürzlich als Buch erschienen.

Ziel des Gutachtens war es, die vom EuGH in seinem Urteil bemängelte „Argumentationslücke“ zu schließen. Der Gerichtshof hatte in seiner Rechtsprechung mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik nicht ausreichend nachgewiesen habe, dass die Rx-Preisbindung und die flächendeckende Arzneimittelversorgung miteinander verknüpft seien. In ihrem Gutachten belegen May/Bauer/Dettling, dass sich die Verschiebung von Marktanteilen zugunsten von EU-Versandapotheken negativ auf das engmaschige Apothekennetz in Deutschland auswirken wird. Besonders schmerzlich ist dies laut Gutachten für die Versorgungslage in kleineren Orten, in denen es im Umkreis von fünf Kilometern nur eine Apotheke gibt. In Deutschland gibt es demnach 1711 Apotheken, die die einzige Apotheke im Umkreis von fünf Kilometern sind. Solche „Solitärapotheken" müssten schließen, wenn die politische Handlungsoption des sogenannten „sanften Wettbewerbs“ mit beschränkten Boni realisiert wird.

Gröhe: EU-Versender haben Kompromiss aufgekündigt

Noweda-Chef Michael P. Kuck sowie der Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlags, Christian Rotta, haben das Gutachten am gestrigen Montag in Berlin an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) übergeben. Bei Gröhe ist die Argumentation des Gutachtens auf offene Ohren gestoßen. Der Minister erklärte im Rahmen der Übergabe: „Das juristische Gutachten ist ein weiterer starker Beleg dafür, dass ein Rx-Versandverbot der richtige Weg ist.“

Gröhe zeigte sich verärgert darüber, dass die Rx-Preisbindung überhaupt vor dem EuGH gelandet ist. Er erinnerte an die Ursprünge des Rx-Versandhandels: „Wir haben den Rx-Versandhandel damals erlaubt, unter der Voraussetzung, dass die Rx-Preisbindung bestehen bleibt. Diesen Kompromiss hat der Versandhandel aufgekündigt.“ Damals sei der Versand unter der Prämisse erlaubt worden, dass die Preisbindung unangetastet bleibe.

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Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Von Uwe May / Cosima Bauer / Heinz-Uwe Dettling

2017 Deutscher Apotheker Verlag X, 130 S., 17,0 x 24,0 cm Kartoniert

Wettbewerbsökonomische und gesundheitspolitische Begründetheit

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. Oktober 2016 entschieden, dass für Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland die für deutsche Apotheken geltende Preisbindung gemäß Arzneimittelpreisverordnung nicht zur Anwendung kommt. Es ist absehbar, dass es in Folge der Entscheidung zu einer nennenswerten Verschiebung von Marktanteilen zugunsten von EU-Versandapotheken und zu Lasten der öffentlichen Apotheken in Deutschland kommen wird. Die Autoren weisen nach, dass die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland und das im Patienteninteresse bestehende Apothekennetz mit persönlicher Beratung und ortsnahen Services durch Apotheken vor Ort nur durch ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aufrechterhalten werden kann.

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Wie geht es politisch weiter mit dem Rx-Versand?

Der CDU-Politiker sprach sich erneut vehement für ein Festhalten an fixen Preisen für rezeptpflichtige Arzneimittel aus. Gröhe wörtlich: „Arzneimittelversorgung ist weit mehr als Arzneimittelverkauf! Wir brauchen nicht weniger Beratung, sondern mehr. Denn es kann niemanden kalt lassen, dass jedes Jahr schätzungsweise 250.000 Menschen durch unerwünschte Arzneimittel-Wirkungen ins Krankenhaus kommen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln darf es nicht ums Schnäppchenjagen gehen. Hier zahlt die Gemeinschaft das, was der Patient benötigt. Unser Ziel ist, die gute Arzneimittelversorgung durch Apotheken auch nachts und am Wochenende überall in Deutschland zu erhalten. Es darf keinen aggressiven Preiswettbewerb geben, der die flächendeckende Rundum-Versorgung mit Präsenz-Apotheken gefährdet.“

Wie realistisch ein solches Rx-Versandverbot ist, steht derzeit allerdings in den Sternen. Zwar steht das Verbot in den Wahlprogrammen von CDU, CSU und der Linken. Eine Koalition zwischen Union und der Linken ist allerdings mehr als unwahrscheinlich. Und alle für die Union infrage kommenden Koalitionspartner haben sich in der nun endenden Legislaturperiode gegen das Verbot ausgesprochen. Trotzdem zeigt sich Gröhe bei dem Thema nach wie vor entschlossen: „Auch mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren dürfen wir hier keine Zeit verlieren. Wir treten als Union für ein Verbot des Versandhandles mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ein. Das wird für uns ein ganz wichtiger Punkt bei den Koalitionsverhandlungen.“

„Ich bin Minister für die Versicherten“

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte das Verbot im Koalitionsausschuss blockiert und in den vergangenen Monaten einen eigenen Gesetzesvorschlag entwickelt und vorgestellt. Bei dem Modell hätte es eine gedeckelte Deregulierung der Rx-Preisbindung mit einem gleichzeitigen Erhalt des Rx-Versandes gegeben. Zusätzlich wollte sich die Fraktion für neue Beratungshonorare für Apotheker einsetzen. Gröhe erklärte dazu: „Ich bedauere die Blockade der SPD-Bundestagsfraktion sehr. Immerhin war auch die damals noch SPD-geführte NRW-Landesregierung für ein solches Verbot. Die Vorschläge der SPD haben sich längst als europarechtswidrig und damit als untauglich erwiesen.“

Der CDU-Politiker war in den Medien für sein Eintreten für das Rx-Versandverbot heftig kritisiert worden. Gröhe war teilweise als „Apothekenminister“ bezeichnet worden. Für solche Äußerungen hat Gröhe wenig Verständnis: „Ich bin Minister für die Versicherten. Und es sind die Versicherten, die auf Nacht- und Notdienste angewiesen sind.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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