Arzneimittel oder Medizinprodukt

Macrogol-Rezepte richtig beliefern – so geht`s

Stuttgart - 18.08.2017, 07:00 Uhr

Welches Macrogol darf die Apotheke zulasten der GKV abgeben? (Foto: gpointstudio / Fotolia)

Welches Macrogol darf die Apotheke zulasten der GKV abgeben? (Foto: gpointstudio / Fotolia)


Movicol und Macrogol: Arzneimittel oder Medizinprodukt? Original oder Import? Rabattverträge? Verordnet nach Stückzahl oder Normgröße? Welche Macrogole zahlt die Krankenkasse – und nur für Kinder oder auch für Erwachsene? Welche Macrogole erstattet sie definitiv nicht? Was Apotheken bei Macrogol-Verordnungen prüfen müssen, um Retaxationen zu vermeiden.

Ist das verordnete Macrogol ein Arzneimittel oder Medizinprodukt?

Bei Macrogol-Rezepten denken sich Apotheker und PTA regelmäßig einen Knoten in den Kopf. Wie beliefere ich das Rezept korrekt, ohne dass eine Retaxation der Krankenkasse in die Apotheke flattert. Was Apotheker austauschen dürfen, wann sie substituieren müssen – DAZ.online hat eine kleine Macrogol-Hilfe erstellt.

Ein Arzneimittel darf nicht gegen ein Medizinprodukt ausgetauscht werden und umgekehrt. Macrogole können als apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel zugelassen sein oder als apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter zertifiziert. Eine ärztliche Verordnung über Macrogole sollten Apotheker zunächst überprüfen: Was hat der Arzt eigentlich verordnet, ein Arzneimittel oder ein Medizinprodukt? Ist die Produktgruppe nicht klar erkennbar – sollte die Apotheke durch ärztliche Rücksprache für eine eindeutige Verordnung sorgen. Das verhindert unnötigen Ärger mit Retaxationen.

Wann ist die Macrogol-Verordnung eindeutig?

Am einfachsten und klarsten ist das Macrogol-Rezept, wenn der Arzt die PZN auf das Rezept schreibt. Eindeutig wird es auch, wenn der Arzt den Produktnamen laut Lauer-Taxe, den pharmazeutischen Hersteller und die Stückzahl – bei Medizinprodukten – beziehungsweise bei Arzneimitteln die Normgröße und/oder deren Stückzahl verordnet. Wie wichtig der pharmazeutische Hersteller ist, zeigt das Beispiel Movicol Junior aromafrei: Importe von CC-Pharma, Emra, Milinda und PharmaGerke sind Arzneimittel. Der Originalanbieter Norgine vertreibt Movicol Junior aromafrei als verschreibungspflichtiges Medizinprodukt. Ein Austausch Original gegen Import schließt sich aus. Bei einer Verordnung von Importen muss die Apotheke aber Rabattverträge beachten oder bei Nichtlieferbarkeit des Imports preisgünstige Alternativen.

Manche pharmazeutische Unternehmer wie die Hexal AG oder die AbZ Pharma GmbH vermarkten ihre Macrogole auf beiden Schienen und haben ihr Macrogol-Sortiment sowohl als Arzneimittel als auch Medizinprodukt zugelassen beziehungsweise zertifiziert.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Apothekenpflichtige Arzneimittel auf GKV-Rezepten

Bedingte Erstattung

Wann Laxanzien zulasten der GKV verordnungsfähig sind

Abführmittel auf Rezept

DAZ Fresh-Up: Hilfsmittel und Medizinprodukte

Medizinprodukte auf GKV-Rezept – was wird wann erstattet?

Sicherheitsinformation zu Movicol

„Auswascheffekt“ durch Macrogol

Obstipation bei Kindern lässt sich durch konsequente Behandlung lösen

Ohne Druck

Was es zu beachten gilt, wenn ein Abführmittel verordnet ist

Laxanzien auf Rezept – alles klar?

Markenporträt anlässlich 20 Jahre Movicol®

Die Lösung bei Verstopfung

4 Kommentare

Anfrage

von Friedel Schmidt am 11.05.2019 um 14:47 Uhr

Frage zu Macrogol
Wird das Produkt von der Krankenkasse bezahlt?

Gruß F. Schmidt

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Zum Glück nicht reingefallen

von Andreas Grünebaum am 18.08.2017 um 18:39 Uhr

Kam erst kürzlich in einer unserer Filialen vor. Ich war selbst vor Ort. Der Arzt oder wohl besser die angelernte Helferin hatte in Unkenntnis der Sachlage den Rx-Import als N3 "verordnet". Nachdem unsere PTA freundlich angab, dass wir in diesem Fall leider nur eine 30er Packung des Importes abgeben könnten, wurde die Kundin nachdenklich, da sie angeblich in Deutschlands größter Apothekengruppe "Die andere Apotheke" die Großpackung schon immer bekommen hätte und nahm das Rezept wieder mit. Naja, wahrscheinlich haben die in der Praxis wie ansonsten hier üblich "Briefmarken deponiert".

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Irrsinn bei der Movicolverschreibung!

von Heiko Barz am 18.08.2017 um 8:59 Uhr

Hier liegt ein klassischer Schwachsinn in der Verschreibungsverordnug vor
Ein System, das nur für die Regressabteilungen der KKassen geschaffen wurde.
Zum Großteil wird Movicol und Andere zur Opioidbegleitverordnung eingesetzt, wozu dabei solch ein Verwirrspiel.
Als Kabarettist wäre dieses Faktum ein brüllender Einsteiger in diese Farce der Arzneimittelversorung.
Hat eigentlich irgendeine KKasse sich mal die Mühe gemacht, diese Feinheiten der Verordnungsidiotie ihren Versicherten in den Krankenbroschüren zu beschreiben und mit Logik zu untermauern?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Irrsinn bei der Movicolverschreibung

von Andreas Grünebaum am 18.08.2017 um 18:42 Uhr

Stimmt auf jeden Fall. Andererseits wäre es auch wünschenswert, wenn die Ärzte für den Schwachsinn, welchen sie oder ihre Arzthelferinnen "verordnen" in Regress gezogen würden. Dann könnten wir uns den ganzen Aufwand sparen und entspannte auf einen wirkungsvollen Aufschrei der Ärzteschaft warten. Dem munteren Treiben der GKV wäre dann schnell Einhalt geboten.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.