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Arzneimittel oder Medizinprodukt
Macrogol-Rezepte richtig beliefern – so geht`s
Movicol und Macrogol: Arzneimittel oder Medizinprodukt? Original oder Import? Rabattverträge? Verordnet nach Stückzahl oder Normgröße? Welche Macrogole zahlt die Krankenkasse – und nur für Kinder oder auch für Erwachsene? Welche Macrogole erstattet sie definitiv nicht? Was Apotheken bei Macrogol-Verordnungen prüfen müssen, um Retaxationen zu vermeiden.
Ist das verordnete Macrogol ein Arzneimittel oder Medizinprodukt?
Bei Macrogol-Rezepten denken sich Apotheker und PTA regelmäßig einen Knoten in den Kopf. Wie beliefere ich das Rezept korrekt, ohne dass eine Retaxation der Krankenkasse in die Apotheke flattert. Was Apotheker austauschen dürfen, wann sie substituieren müssen – DAZ.online hat eine kleine Macrogol-Hilfe erstellt.
Ein Arzneimittel darf nicht gegen ein Medizinprodukt ausgetauscht werden und umgekehrt. Macrogole können als apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel zugelassen sein oder als apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter zertifiziert. Eine ärztliche Verordnung über Macrogole sollten Apotheker zunächst überprüfen: Was hat der Arzt eigentlich verordnet, ein Arzneimittel oder ein Medizinprodukt? Ist die Produktgruppe nicht klar erkennbar – sollte die Apotheke durch ärztliche Rücksprache für eine eindeutige Verordnung sorgen. Das verhindert unnötigen Ärger mit Retaxationen.
Wann ist die Macrogol-Verordnung eindeutig?
Am einfachsten und klarsten ist das Macrogol-Rezept, wenn der Arzt die PZN auf das Rezept schreibt. Eindeutig wird es auch, wenn der Arzt den Produktnamen laut Lauer-Taxe, den pharmazeutischen Hersteller und die Stückzahl – bei Medizinprodukten – beziehungsweise bei Arzneimitteln die Normgröße und/oder deren Stückzahl verordnet. Wie wichtig der pharmazeutische Hersteller ist, zeigt das Beispiel Movicol Junior aromafrei: Importe von CC-Pharma, Emra, Milinda und PharmaGerke sind Arzneimittel. Der Originalanbieter Norgine vertreibt Movicol Junior aromafrei als verschreibungspflichtiges Medizinprodukt. Ein Austausch Original gegen Import schließt sich aus. Bei einer Verordnung von Importen muss die Apotheke aber Rabattverträge beachten oder bei Nichtlieferbarkeit des Imports preisgünstige Alternativen.
Manche pharmazeutische Unternehmer wie die Hexal AG oder die AbZ Pharma GmbH vermarkten ihre Macrogole auf beiden Schienen und haben ihr Macrogol-Sortiment sowohl als Arzneimittel als auch Medizinprodukt zugelassen beziehungsweise zertifiziert.
4 Kommentare
Anfrage
von Friedel Schmidt am 11.05.2019 um 14:47 Uhr
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Zum Glück nicht reingefallen
von Andreas Grünebaum am 18.08.2017 um 18:39 Uhr
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Irrsinn bei der Movicolverschreibung!
von Heiko Barz am 18.08.2017 um 8:59 Uhr
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AW: Irrsinn bei der Movicolverschreibung
von Andreas Grünebaum am 18.08.2017 um 18:42 Uhr
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