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Döderlein bei DocMorris
Arzneimittelqualität leidet bei Versand
„Arzneimittel nicht über 20 °C lagern“ – wie garantieren Versandapotheken eine einwandfreie Arzneimittelqualität während des Transports? Eine berechtigte Frage im Sommer – die auch Apotheker Christopher Kreiss beschäftigte. Er kaufte bei DocMorris Döderlein Vaginalkapseln ein und untersuchte deren Wirkstoffgehalt. Die Ergebnisse dürften manchen Apotheker erschrecken – doch den Döderlein-Hersteller nicht.
Bei hohen Außentemperaturen packen Apotheker temperaturempfindliche
Arzneimittel auch mal vorübergehend in den Kühlschrank
und weisen Patienten bei der Beratung in der Regel auf besondere Lagerbedingungen
hin. Versandapotheke nehmen es mit der Einhaltung der optimalen Temperatur für
Arzneimittel, zumindest während des Transports, offenbar nicht so genau. Das zeigen
zumindest Testkäufe eines baden-württembergischen Apothekers. Christopher Kreiss
bestellte beim Versender DocMorris Döderlein Vaginalkapseln, untersuchte diese anschließend qualitativ auf ihren Wirkstoffgehalt und verglich diesen mit einem korrekt
gelagerten Döderlein-Präparat aus einer niedergelassenen Apotheke. Die Ergebnisse: Das Apotheken-Döderlein enthielt 450 Millionen keimbildende Einheiten (KBE), das durch DocMorris versendete Döderlein-Präparat nur noch 12 Millionen – Faktor 38 weniger.
Versandverbot auch für temperaturkritische Arzneimittel forden
Angesichts des Zustands des DocMorris-Päckchens bei Empfang verwundert Kreiss dieses Ergebnis nicht. „Das Päckchen war warm“, beschreibt der Apotheker das DocMorris-Paket, als er es bei einer Postfiliale abholt. Zwar sei den Döderlein-Kapseln ein Kühlgelkissen beigelegt gewesen. Das war allerdings geplatzt. Außerdem bezweifelt Kreiss, „dass diese Kühlkompresse über die Dauer des gesamten Transports eine ausreichend temperierende Wirkung hatte“.
Im Sinne der Arzneimittelsicherheit findet Kreiss ein Versandverbot lediglich für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht ausreichend. Er fordert, dass auch der „Transport bestimmter temperaturempfindlicher Arzneiformen wie Lösungen (insbesondere zur Anwendung am Auge), Salben, Cremes, Zäpfchen, Kapseln, Dosieraerosole deutlich strengeren Anforderungen unterworfen werden sollte, so wie es die deutsche Arzneimittelgesetzgebung ja ursprünglich vorgesehen hatte“, begründet Kreiss seine Forderung.
6 Kommentare
Arzneimittel leiden bei Hitze
von Isa am 13.08.2017 um 12:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
heiße Luft
von Gesine am 11.08.2017 um 18:46 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: heiße Luft
von Markus Junker am 16.08.2017 um 0:31 Uhr
Inhaltsstoffwertigkeit?
von Heiko Barz am 11.08.2017 um 11:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Inhaltsstoffwertigkeit
von Dr. Arnulf Diesel am 11.08.2017 um 12:29 Uhr
AW: Inhaltsstoffwertigkeit
von Albrecht Bodegger am 11.08.2017 um 14:38 Uhr
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