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Entlassmanagement
Beim Entlassrezept ist für Apotheker noch vieles unklar
Wie lange dürfen Apotheker ein Entlassrezept beliefern?
Bei dieser Frage beginnen sich bereits die Geister zu scheiden. Raum für Interpretation ist zur Genüge vorhanden, denn: „Verordnungen nach § 39 Abs. 1a SGB V sind als solche zu kennzeichnen und dürfen nur innerhalb von 3 Werktagen zu Lasten der Krankenkasse beliefert werden“, regelt die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in § 11 Absatz 4. Zählt der Tag der Ausstellung bereits dazu? In Analogie zu Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel im niedergelassenen Bereich, wo Rezepte einen Monat Gültigkeit besitzen, liegt die Vermutung nahe. Wohingegen es sich bei Betäubungsmitteln gleich wieder anders verhält: „Die Belieferung von Betäubungsmittelverschreibungen ist nur innerhalb von 7 Tagen zulässig“, schreibt die AM-RL § 11 Absatz 5 hierzu vor. Der Tag der Ausstellung zählt hier aber nicht mit in die Belieferungsfrist. Woran sollen sich Apotheker nun orientieren? Was sind „drei Werktage" konkret für das Entlassrezept? Eine genaue Definition gibt es bislang nicht.
Gelten BtM-Rezepte eine Woche?
Auch wenn die Definition „innerhalb von drei Werktagen“ nicht ganz retaxsicher formuliert ist, so ist die Regelung zumindest für „normale“ verschreibungspflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel einheitlich gehalten. Die Verordnung von Betäubungsmitteln darf, wie auch im niedergelassenen Bereich, nur auf speziellen BtM-Rezepten erfolgen, allerdings darf das Rezept nicht innerhalb von sieben Tagen abgerechnet werden, sondern eben nur innerhalb von drei Werktagen. Gleiches gilt auch für die Verordnung von Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid auf T-Rezepten. Wichtig in diesem Zusammenhang könnte auch sein: Samstage sind Werktage.
9 Kommentare
Eine Frage bleibt offen
von Stefan Schwenzer am 17.07.2017 um 11:35 Uhr
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AW: Eine Frage bleibt offen
von Michael Mischer am 17.07.2017 um 15:52 Uhr
N1
von Sven Larisch am 17.07.2017 um 10:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: MItgabe
von Holger am 17.07.2017 um 11:10 Uhr
AW: an Holger
von Sven Larisch am 17.07.2017 um 13:52 Uhr
AW: N1
von Sven Larisch am 17.07.2017 um 13:54 Uhr
Nicht so unklar wie beschrieben!
von Michael Mischer am 17.07.2017 um 8:56 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Nachtrag
von Michael Mischer am 17.07.2017 um 9:15 Uhr
Entlassrezept Unschärfen auch im Artikel°!
von Thomas Brongkoll am 16.07.2017 um 13:03 Uhr
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