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Ein junger Patient mit bronchialem Infekt

München / Stuttgart - 22.06.2017, 13:15 Uhr

Mehrkosten gelten auch für Kinder. Selbst wenn das Kind den Mehrkosten-freien Saft nicht verträgt, entbinden pharmazeutische Bedenken nicht davon. (Foto: Picture-Factory / Fotolia)

Mehrkosten gelten auch für Kinder. Selbst wenn das Kind den Mehrkosten-freien Saft nicht verträgt, entbinden pharmazeutische Bedenken nicht davon. (Foto: Picture-Factory / Fotolia)


Sonst noch wichtig

Bei der Behandlung mit anderen Arzneimitteln in der Selbstmedikation oder nach ärztlicher Verordnung sind mögliche Wechselwirkungen zu beachten. Bei der kombinierten Anwendung von Acetylcystein mit einem Hustenstiller kann es durch die Unterdrückung des Hustenreflexes zu einem gefährlichen Sekretstau kommen. Falls eine Kombinationsbehandlung unbedingt erforderlich ist, ist ein deutlicher Einnahmeabstand von mindestens sechs Stunden einzuhalten.

Da eine Inaktivierung von Antibiotika (Tetracycline, Penicilline) durch ACC nicht ausgeschlossen werden kann, ist die orale Verabreichung der betreffenden Antibiotika getrennt und in einem mindestens zweistündigen Abstand zeitversetzt vorzunehmen. Die gleichzeitige Anwendung eines zusätzlichen Schmerz- und Fiebermittels sollte nicht erfolgen, da die gleichzeitige Gabe mehrerer NSAR das Risiko gastrointestinaler Nebenwirkungen erhöhen kann. Aspirin (ASS) darf bei Kindern unter zwölf Jahren nicht zur Schmerz- oder Fieberbehandlung zum Einsatz kommen, da das Risiko besteht, an einem Reye-Syndrom zu erkranken.

Wenn sich während der Einnahme von Ibuprofen die Zeichen der Infektion verschlimmern, ist die Kinderärztin erneut aufzusuchen. Die Ärztin wird dann prüfen, ob eine Indikation für eine antibiotische Therapie besteht.



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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