Die Schweiz hat kein eigenes Ministerium (Departement
genannt) für Gesundheit, für das Gesundheitswesen ist das Eidgenössische
Departement des Innern (EDI) zuständig. Wichtige zum EDI gehörige Institutionen
sind das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Schweizerische
Heilmittelinstitut Swissmedic. Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind die
Bundesgesetze über die Krankenversicherung (KVG), über Arzneimittel und
Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) sowie über die universitären
Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG).
Das Gesundheitswesen in der Schweiz ist föderalistisch
geregelt. Für die Organisation der Versorgung und den Vollzug der Vorschriften
sind die 26 Kantone zuständig. Das Krankenversicherungsgesetz unterscheidet
zwischen einer verpflichtenden Grundversicherung (obligatorische
Krankenpflegeversicherung, OKP) und der freiwilligen Zusatzversicherung. Mit
Ausnahme von zahnärztlichen Leistungen und Krankengeld gewährleistet die
Grundversicherung eine umfassende Versorgung mit medizinisch notwendigen
Leistungen. Die größten Gruppierungen mit über einer Million Versicherten sind
Groupe Mutuel, die CSS-Gruppe und die Helsana-Gruppe. Die OKP wird
ausschließlich durch die Beiträge der Versicherten finanziert. Die Prämien sind
Kopfprämien, innerhalb einer Versicherung zahlen alle erwachsenen Versicherten
den gleichen Beitrag, unabhängig von Alter, Geschlecht und individuellem
Krankheitsrisiko oder der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Die Versicherten können jedoch in gewissem Umfang Einfluss
auf die individuelle Prämie nehmen, und zwar durch Auswahl der jährlichen
Selbstbeteiligung (Franchise), Bonusversicherungen oder eine eingeschränkte
Auswahl der Leistungserbringer. Die Schweizer sind mit diesem Modell zufrieden,
bereits viermal hat das Stimmvolk eine Vorlage zu einer staatlichen
Einheitskasse abgelehnt, zuletzt 2014 mit 61,5 Prozent Nein-Stimmen.
Das schweizerische Gesundheitssystem gilt im internationalen
Vergleich als hochwertig, aber teuer. Im Jahr 2013 beliefen sich die Ausgaben
der Schweiz für das Gesundheitswesen auf insgesamt 69,2 Milliarden Franken (ca.
63 Mrd. Euro). Gut zwei Drittel davon tragen die Privathaushalte selbst. Der
Arzneimittelanteil an den gesamten Gesundheitsausgaben wird mit 7,8 Prozent
angegeben. In den Bruttoleistungen der OKP kommen die Medikamente allerdings
auf einen Anteil von fast 21 Prozent.
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