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Apothekenthemen im Bundestag
Kassen: Zu hohes Apothekenhonorar ermöglicht Rx-Boni
Krankenkassen wollen beim Apothekenhonorar sparen
Den Vorschlag der Grünen-Fraktion hinsichtlich einer Teil-Deregulierung der Preisbindung findet der Kassenverband gut. Statt eines Versandverbotes werde nämlich vielmehr eine „ökonomische Lösung durch eine Anpassung der Apothekenvergütung“ benötigt, schreiben die Kassenvertreter. Dass Boni und Rabatte überhaupt möglich sind, ist laut GKV-Spitzenverband wohl ein Zeichen dafür, dass das Apothekenhonorar zu hoch ist. Wörtlich heißt es: „Wenn ausländische Versandapotheken Patientinnen und Patienten auf Basis der bestehenden Apothekenvergütung substantielle Boni zukommen lassen können, ist zu hinterfragen, inwiefern die Vergütungshöhe Wirtschaftlichkeitsreserven aufweist. Bei einer angemessenen Vergütungshöhe wäre das Gewähren von Boni in dieser Höhe nicht möglich.“
Wie im Grünen-Antrag vorgeschlagen, finden auch die Kassen, dass Ansätze wie das Höchstpreismodell hingegen nicht zu einer Mehrbelastung der Versicherten führten. Offenbar setzen die Kassen auch große Hoffnungen auf das Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums, dass das BMWi noch in diesem Herbst präsentieren will. „Angemessene Vergütungshöhen könnten in Kürze auch auf Basis des derzeit in Erarbeitung befindlichen Gutachtens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Apothekenvergütung festgelegt werden.“ Denkbar ist es aus Kassensicht auch, dass einzelne Kassen Selektivverträge mit Versandapotheken abschließen, um den Versicherten „Effizienzgewinne“ zukommen zu lassen.
Die anderen bislang eingereichten Stellungnahmen offenbaren wenig Überraschendes. Die ABDA bleibt weiterhin bei ihrer Forderung nach einem Rx-Versandverbot. Der Preiswettbewerb müsse ausgeschlossen werden. Ziel der Preisbindung sei es, Patienten vor „Übervorteilung“ zu schützen, Apotheker vor einem „ruinösem Wettbewerb“ zu bewahren, der Bevölkerung Versorgungslücken zu ersparen und das Sachleistungsprinzip umzusetzen. Mit Blick auf die Apotheker, die im Falle eines Verbotes ihre Versandhandelserlaubnis aufgeben müssten, erklärt die ABDA, dass der Erhalt des bestehenden Preissystems wichtiger sei als die „relativ geringen Nachteile“, die sich für die Betriebserlaubnisinhaber ergäben.
11 Kommentare
Finde den Fehler
von Hummelmann am 19.05.2017 um 13:00 Uhr
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Unverschämte KKassen ! Alle ??
von Heiko Barz am 16.05.2017 um 11:00 Uhr
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Einsparpotential
von Dr. Arnulf Diesel am 16.05.2017 um 8:46 Uhr
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Praktikant am Werk?
von mw am 15.05.2017 um 15:53 Uhr
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Augen auf!
von Sven Oliver Conrad am 15.05.2017 um 15:36 Uhr
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Reserven
von Karl Friedrich Müller am 15.05.2017 um 15:16 Uhr
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AW: "Im Schnitt das Doppelte verdient ..."
von Holger am 16.05.2017 um 8:43 Uhr
Honorar
von Anita Peter am 15.05.2017 um 15:10 Uhr
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AW: Verlust
von Erik Modrack am 15.05.2017 um 15:42 Uhr
Kohle mit Ende
von Dr Schweikert-Wehner am 15.05.2017 um 15:01 Uhr
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Keine Ahnung!
von Christian Giese am 15.05.2017 um 14:56 Uhr
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