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Beratungs-Quickie
Mit Postericort gegen Hämorrhoidalleiden
Welche Punkte sind bei der Beratung in der Apotheke wichtig? Was für Zusatzinformationen können Sie zu den verordneten Arzneimitteln geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jeden Donnerstag einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über ein Medikament für einen älteren Herrn gegen sein Hämorrhoidalleiden.
Formalien-Check
Verordnet ist eine N1-Packung Postericort®. Das Rezept ist vollständig, aber nicht eindeutig. Ohne Angabe der Darreichungsform ist eine Rücksprache mit dem Arzt notwendig, da es sich sowohl um eine 25 g Salbe Postericort® mit oder ohne Analdehner als auch um zehn Stück Postericort® Suppositorien handeln kann. Auf die Frage, was der Arzt ihm zur Anwendung gesagt habe, entgegnet der Kunde, dass es eine Salbe sein solle.
Der Arzt hat den Aut-idem-Austausch nicht ausgeschlossen, Rabattverträge sind daher zu beachten. Eine Befreiung liegt nicht vor.
Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.
1 Kommentar
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von Joachim Sievers am 07.04.2017 um 10:06 Uhr
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