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May/Bauer/Dettling-Gutachten
„Die Preisbindung ist nur mit dem Rx-Versandverbot zu erhalten“
Das System der Rx-Preisbindung in Verbindung mit der
flächendeckenden Apothekenversorgung und dem Sachleistungsprinzip ist effizienter und kosteneffektiver als ein freier Preiswettbewerb bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Zu diesem Ergebnis kommt das gesundheitsökonomische Gutachten von Professor Dr. Uwe
May, Cosima Bauer und Dr. Heinz-Uwe Dettling. Im Interview mit DAZ.online erklären May und Bauer, warum das Rx-Versandverbot jetzt so wichtig ist.
DAZ.online: Frau Bauer, Herr May, Sie haben zusammen mit Dr. jur. Heinz-Uwe Dettling ein gesundheitsökonomisches Gutachten erstellt, das sich mit verschiedenen Folgeszenarien als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beschäftigt. Wozu bedurfte es dieses Gutachtens?
Cosima Bauer: Die EuGH-Richter verlangen in ihrem
Urteil plausible ökonomische Belege, warum die
in Deutschland bestehende Preisbindung für Rx-Arzneimittel geeignet und
notwendig ist, die Versorgungsqualität sicher zu stellen. In der Tat muss ein
so gravierender Eingriff in den Markt in einem ansonsten marktwirtschaftlichen
System ordnungspolitisch und ökonomisch legitimiert sein. Diesen Beleg sieht der EuGH bis heute als nicht erbracht an und
stellt daher fest, dass zumindest für ausländische Versandapotheken die
Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht gilt. Wir wollen mit unserem Gutachten die geforderten
Nachweise beibringen.
DAZ.online: Um zu vermeiden, dass in Deutschland die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel fällt, schlägt der Bundesgesundheitsminister als Reaktion auf das EuGH-Urteil ein generelles Versandhandelsverbot für Rx-Arzneimittel vor. Ist ein solches Versandhandelsverbot notwendig und gerechtfertigt?
Bauer: Zunächst ist die Preisbindung notwendig, um die flächendeckende Versorgung mit Vor-Ort-Apotheken, deren Bedeutung auch von den politischen Befürwortern des Versandhandels ja nicht in Abrede gestellt wird, zu gewährleisten. Da die Preisbindung nach dem EuGH-Urteil faktisch nur mit einem Rx-Versandverbot zu erhalten ist, ist dieses aus Sicht der Gutachter gerechtfertigt. Dahinter steht auch die Feststellung, dass im Hinblick auf die Versorgungsqualität keine Alternative zu einer Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken besteht. Wie unter anderem die Compliance-Forschung belegt, beruht eine zielführende pharmazeutische Betreuung auf subjektiven Faktoren wie Vertrauen, Emotionalität und Empathie, die nur im persönlichen und verstärkt im wiederkehrenden Kontakt erreichbar sind. So kann in vielen Fällen die verhaltensbestimmende Laienhypothese mit dem medizinisch Rationalen in Einklang gebracht werden.
4 Kommentare
Mein Gott war das ...
von Christian Timme am 28.03.2017 um 23:00 Uhr
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Effizienz und Kosteneffektivität
von T. La Roche am 28.03.2017 um 20:39 Uhr
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Faule Kompromisse sind also keine Lösung!
von T. La Roche am 28.03.2017 um 18:28 Uhr
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Kann man sich nur dafür bedanken!
von Christian Giese am 28.03.2017 um 18:05 Uhr
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